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Etappensieg für die Osteopathie

Etappensieg für die Osteopathie
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Die Osteopathie wird berufsgesetzlich geregelt. So steht es im Koalitionsvertrag des 21. Deutschen Bundestags von CDU/CSU und SPD. Maßgeblich beteiligt waren die beiden größten osteopathischen Berufsverbände – der Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO und der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) – die sich bereits 2024 zu einer gemeinsamen Osteopathie-Allianz formiert haben.

„Wir sind drin“, freuen sich die beiden Sprecherinnen der Osteopathie-Allianz Christine Berek, 1. Vorsitzende des Bundesverbands Osteopathie e.V. – BVO, und Prof. Marina Fuhrmann, Vorsitzende des Verbands der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD). Beide Verbände vertreten über 10.000 Osteopathinnen und Osteopathen in Deutschland. Jeder vierte Bundesbürger war bereits in osteopathischer Behandlung, Tendenz steigend. Doch eine gesetzliche Regelung zur Patientensicherheit fehlt. Bis jetzt.

Historischer Etappensieg für die Osteopathie

Erstmals ist es gelungen, die Osteopathie in einem Koalitionsvertrag und Regierungsprogramm zu verankern. Am 9. April stellten CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag für den 21. Deutschen Bundestag vor und legten schriftlich nieder: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich“.

„Nach über 30 Jahren ist das für die deutsche Osteopathie nicht weniger als ein historischer Etappensieg auf dem Weg zur Berufsanerkennung und Qualitätssicherung“, so die beiden Sprecherinnen Berek und Fuhrmann. Die beiden Berufsverbände hatten sich 2024 zu einer Osteopathie-Allianz formiert, um ein starker Partner für die politisch Verantwortlichen zu sein und um den Forderungen nach Patienten- und Verbraucherschutz entschieden nachzugehen, denn immer mehr Anbieter von osteopathischen Aus- und Weiterbildungen mit einem deutlich reduzierten Umfang der geforderten Ausbildungsstunden fluteten den Markt.

Qualitätssicherung der Osteopathie

„Die Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin – da reicht es nicht, salopp gesagt, eine kurze Wochenend-Ausbildung zu machen“, erläutern die Sprecherinnen der Osteopathie-Allianz. „Wir fordern daher schon seit über 30 Jahren von unseren Mitgliedern eine qualifizierte Ausbildung auf international anerkanntem Niveau über einen Zeitraum von mindestens 4 bis 6 Jahren in der osteopathischen Lehre sowie eine stetige Fort- und Weiterbildung für fertig ausgebildete Osteopathen.“

Genau das soll nun geregelt werden. „Wir werden nun gezielt mit der Politik zusammenarbeiten und als Berater für die Osteopathie agieren. Wir treten auch weiter mit Nachdruck für eine hohe Qualifikation und damit einhergehende Behandlungssicherheit ein und werden uns für unsere Mitglieder und ihre Patienten stark machen“, versprechen Berek und Fuhrmann weiter. Ihr Motto: „Wo Osteopathie draufsteht, muss auch Osteopathie drin sein!“

In Folge 11 unseres Podcasts „Nachgefragt…“ erläutert Vorstandsvorsitzende Christine Berek die Wichtigkeit der Verbandsarbeit und geht u.a. auf die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung der Osteopathie ein. ► bit.ly/BVO-Podcast.

Weitere Informationen für Ihre Leser oder zur Themenanregung finden Sie in unserem Blog „Osteopathie Magazin“ ► bit.ly/BVO-Blog.

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Pressekontakt:

Jacqueline Damböck

presse@bv-osteopathie.de

Anschrift:

Bundesverband Osteopathie e.V. – bvo

Markgrafenstr. 39

95680 Bad Alexandersbad

Tel.: 09232 88 12 624

www.bv-osteopathie.de | Social Media: @bvo.osteopathie

Christine Berek, 1. Vorsitzende | Vereinsregister Hof Nr. VR 200394