Das ändert sich 2025 für Verkehrsteilnehmende: Der ACV informiert
Köln (ots)
Wichtige Neuerungen für Auto, Wohnwagen, Bahn und mehr im Überblick
Das Jahr 2025 bringt für Verkehrsteilnehmende in Deutschland zahlreiche Neuerungen mit sich. Von steigenden Kosten und neuen Pflichten bis hin zu erweiterten Mobilitätsangeboten - der ACV Automobil-Club Verkehr hat die wichtigsten Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer, Bahnreisende sowie Camper zusammengefasst.
Steigende Kosten: CO2-Steuer und Versicherungsbeiträge
CO2-Steuer: Zum 1. Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dies könnte die Kraftstoffpreise erhöhen: Ein Liter Benzin wird um etwa 4,3 Cent teurer, Diesel um 4,7 Cent.
Kfz-Versicherung: Experten rechnen mit weiter steigenden Versicherungsbeiträgen. Bereits jetzt sind die Prämien laut einem Vergleichsportal durchschnittlich 24 Prozent höher als im Vorjahr. Ursache sind unter anderem die gestiegenen Kosten für Ersatzteile und Werkstattdienste.
Führerschein-Umtausch
Der klassische Papierführerschein wird 2025 nahezu vollständig ersetzt. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen der Jahrgänge ab 1971 ihren alten Führerschein in die neue, fälschungssichere Scheckkartenvariante umtauschen. Ältere Jahrgänge (vor 1953) haben für den Wechsel noch Zeit bis zum 19. Januar 2033.
Die Umstellung basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Schutz vor Fälschungen verbessern soll. Wer die Frist versäumt, riskiert Bußgelder und mögliche Einschränkungen im Straßenverkehr.
Deutschlandticket
Das beliebte Flatrate-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr wird ab Januar 2025 teurer. Der Preis steigt von bisher 49 Euro auf 58 Euro pro Monat. Das Deutschlandticket ermöglicht weiterhin die uneingeschränkte Nutzung von Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr.
Bahn: Längere Buchungsfristen und neue Verbindungen
Buchungsfristen: Zugtickets können ab sofort bis zu 12 Monate im Voraus gekauft werden - inklusive nationaler Sparpreise, die bereits beispielsweise für die Sommerferien verfügbar sind.
Internationale Verbindungen: Die Deutsche Bahn reagiert auf erhöhte Nachfrage und bietet mehr internationale Zugfahrten an. Dazu gehört die tägliche ICE-Direktverbindung von Berlin nach Paris, die auch in Frankfurt Süd hält.
Reisen ins Vereinigte Königreich
Ab dem 2. April 2025 benötigen deutsche Staatsbürger eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Reisen ins Vereinigte Königreich. Die Kosten belaufen sich auf 10 Pfund (ca. 12 Euro). Die Genehmigung kann digital, beispielsweise über die UK ETA App, beantragt werden und wird in der Regel innerhalb von drei Tagen ausgestellt. Diese Regelung gilt für alle privaten und geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland.
Vignettenpreise für Österreich und Schweiz
Der Preis für die Autobahnvignette in Österreich ändert sich 2025 und steigt um 7,7 Prozent. Für Pkw kostet die Jahresvignette nun 103,80 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 31,10 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,40 Euro und die neue Ein-Tages-Vignette 9,30 Euro.
In der Schweiz bleibt der Preis stabil: Die Vignette kostet weiterhin 40 Franken (ca. 43 Euro) und ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig.
Gasprüfung für Wohnmobile
Ab Mitte 2025 wird eine zweijährige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage verpflichtend. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und ist im neuen § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Anerkannte Sachkundige für die Durchführung der Gasprüfung finden Camper beispielsweise unter gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.
Das Versäumen der Prüffristen kann mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro geahndet werden.
Neue Abgasnorm für Motorräder
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Abgasnorm Euro 5+ für Motorräder in Kraft. Ab diesem Datum dürfen nur noch Neufahrzeuge zugelassen werden, die diese Norm erfüllen.
HU-Plakette
Fahrzeuge mit einer orangefarbenen HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Die Farbe der Plakette zeigt das Jahr der Fälligkeit an, die Zahl in der Mitte den genauen Monat.
Wird der Termin um mehr als zwei Monate überschritten, drohen Bußgelder bei Polizeikontrollen. Zudem wird eine intensivere und somit kostenaufwendigere Untersuchung erforderlich. Es empfiehlt sich daher, die Fristen rechtzeitig einzuhalten.
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
ACV Automobil-Club Verkehr
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