KÜS-Trend-Tacho 2/2018: Deutsche wollen schadenfreies Auto
Bei Karosserieschäden durchschnittliche Schadenshöhe 2.570 EUR
Einfluss der Versicherer auf Schadenregulierung steigt
See (ots)
35 % der Autofahrer hatten bereits am aktuellen Kfz einen Karosserieschaden. Davon waren 54 % fremdverschuldet und 27 % eigenverschuldet. 5 % der Schäden sind durch Sturm oder Hagel entstanden, weitere 5 % durch Wildunfälle. Einen reinen Glasschaden hatten 3 % zu beklagen, 2 % Schäden entstanden durch Vandalismus. Die durchschnittliche Schadenshöhe liegt bei 2.570 EUR. Um sich abzusichern, haben 46 % der Autofahrer eine Vollkaskoversicherung und 41 % eine Teilkaskopolice. Nur 13 % haben lediglich eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug.
Vor einer Instandsetzung holen sich nur 74 % einen Kostenvoranschlag ein. 2016 taten dies noch 87 %. Unverändert bei 61 % bleibt die Zahl derer, die vor der Regulierung ein Schadengutachten erstellen lassen. Davon vertrauen 29 % auf einen freien Sachverständigen, ebenfalls so viele auf den Versicherungssachverständigen und 3 % lassen sogar von beiden ein Gutachten erstellen. Hinweis der KÜS: Beim unverschuldeten Unfall haben Betroffene die freie Wahl des Sachverständigen und des Rechtbeistands, die Empfehlung der Versicherung ist hier nicht bindend. Bei Unfallinstandsetzungen sind für 79 % Originalersatzteile des Fahrzeugherstellers erste Wahl.
Bei nicht fremdverschuldeten Unfällen werden aktuell 65 % der Schäden über die Versicherung reguliert. Im Vergleich zu 2016 steigen die Instandsetzungen, die die Versicherer übernehmen, um 3 Prozentpunkte. Damit einher geht aber auch ein stärkerer Einfluss der Versicherer auf die Reparaturstätte. 22 % (2016: 18 %) wurde eine Werkstatt vom Versicherer empfohlen, 19 % (2016: 12 %) wurde diese sogar vorgeschrieben. 15 % der Befragten empfinden das als störend, 58 % halten das für akzeptabel, wobei dieser Wert in 2016 noch bei 70 % lag. Dennoch sind 97 % der betroffenen Autofahrer mit der Schadenregulierung über die Versicherung zufrieden oder sehr zufrieden.
44 % der Autofahrer kennen nicht die korrekte Bedeutung des Begriffs Werkstattbindung, nämlich, dass Unfallschäden nur in den Partnerwerkstätten der eigenen Versicherung repariert werden dürfen. Nur 21 % geben an, überhaupt eine Klausel für Werkstattbindung im Versicherungsvertrag zu haben.
Dem ab April 2018 verpflichtend eingeführten eCall-Notrufsystem stehen die Befragten kritisch gegenüber. Zwar sind 59 % der Meinung, dass mit dem automatischen Notruf nach dem Unfall die Zahl der Verkehrstoten gesenkt wird. Doch 70 % glauben, dass das System Datenschutzprobleme mit sich bringt, 63 % sind überzeugt, dass die Fahrzeughersteller die Technik auch für kommerzielle Zusatzdienste nutzen werden und 54 % haben die Befürchtung, dass eCall auch zur Überwachung der Autofahrer genutzt werden könnte.
Informationen zur Umfrage:
Die Umfrage erfolgte im April 2018 durch das Institut BBE Automotive GmbH im Auftrag der KÜS und des Fachmagazins kfz-betrieb. Genutzt wurde die Mixed-Mode-Befragung, bestehend aus einer telefonischen Befragung (CATI) und einer Onlinebefragung (CAWI). Zielpersonen waren 1.000 Pkw-FahrerInnen, die im Haushalt für Fragen rund um das Auto (Anschaffung, Wartung, Reparatur) mitverantwortlich sind. Die Gewichtung der Befragungsergebnisse fand mit den KBA-Bestandsdaten (Bestandsanteile Pkw, Alterssegmente) statt.
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