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Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten im Bundestag beschlossen

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Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten im Bundestag beschlossen

IKK Südwest und Sterneneltern Saarland feiern Durchbruch

Der Bundestag hat einen bedeutenden Schritt zur Unterstützung von Frauen nach Fehlgeburten unternommen, indem er gestaffelte Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche eingeführt hat. Diese neue Regelung bietet den betroffenen Frauen „den sozialrechtlich längst überfälligen Schutzraum“ betont IKK-Südwest-Chef Loth. Dies signalisierte eine starke gesellschaftliche Solidarität in schwierigen Lebensphasen. Der Beschluss ist das Ergebnis eines breiten Engagements, das IKK Südwest und Sterneneltern Saarland mit verschiedenen Organisationen seit Jahren begleitet haben.

Mit großer Freude und Dankbarkeit nehmen die IKK Südwest und der Verein Sterneeltern Saarland e.V. die gestern Abend getroffene Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten zur Kenntnis. Dieser Beschluss markiert einen Meilenstein im Einsatz für die Rechte und das Wohl von Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben.

„Die heutige Entscheidung des Bundestages ist ein starker Erfolg für alle Frauen, die nach einer Fehlgeburt in einer ohnehin schweren Zeit zusätzlichen Schutz und Unterstützung brauchen. Seit Jahren haben wir uns als regionale Innungskrankenkassen gemeinsam mit den Sterneneltern Saarland e.V. und dem IKK e.V. für diese Anpassung starkgemacht. Es ist ein wichtiger Schritt, der die gesundheitliche und emotionale Unterstützung für betroffene Frauen verbessert“, zeigt sich der Chef der IKK Südwest, Professor Dr. Jörg Loth, außerordentlich erfreut über die aus seiner Sicht längst überfällige Entscheidung.

Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf gestaffelte Mutterschutzfristen haben. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzfrist von bis zu zwei Wochen gilt. Bei einer Fehlgeburt ab der 17. Woche wird die Schutzfrist auf sechs Wochen ausgeweitet, und ab der 20. Woche besteht ein Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz. Diese gestaffelte Regelung berücksichtigt die zunehmende physische und psychische Belastung der Frauen mit fortschreitender Schwangerschaftsdauer und bietet ihnen einen dringend benötigten Schutzraum.

„Diese Gesetzesänderung ist ein Sieg der Menschlichkeit und Anerkennung der realen Belastungen, die Frauen nach einer Fehlgeburt erleben. Wir sind unglaublich dankbar, dass unser beharrliches Engagement und die Stimmen der vielen betroffenen Familien endlich Gehör gefunden haben. Diese neue Regelung wird den betroffenen Frauen ermöglichen, sich die notwendige Zeit für Trauer und Heilung zu nehmen, ohne den zusätzlichen Druck der Arbeitswelt“, erklärt Sandra Kern, 1. Vorsitzende der Sterneneltern Saarland e.V.

Die IKK Südwest und die Sterneneltern Saarland e.V. haben in den vergangenen Jahren immer wieder öffentlich auf die Dringlichkeit der Anpassung des Mutterschutzgesetzes hingewiesen und sich intensiv für die Rechte von Frauen nach Fehlgeburten eingesetzt. Mit dieser Entscheidung zeigt der Gesetzgeber, dass er bereit ist, die Herausforderungen und Belastungen, denen Frauen nach einer Fehlgeburt ausgesetzt sind, anzuerkennen und ihnen mit angemessenen Schutzmaßnahmen zu begegnen. Die IKK Südwest und die Sterneneltern Saarland e.V. danken allen Unterstützern und politischen Entscheidungsträgern, die diesen Fortschritt ermöglicht haben.

„Als regionale Innungskrankenkasse werden wir auch weiterhin daran arbeiten, das Bewusstsein für die Herausforderungen und Bedürfnisse von Frauen in schwierigen Lebenssituationen zu schärfen und sie mit der nötigen Unterstützung zu begleiten. Wir sind stolz darauf, Teil dieser positiven Entwicklung zu sein und freuen uns darauf, den betroffenen Frauen mit dieser neuen Regelung besseren Schutz und mehr Sicherheit bieten zu können“, bekräftigt Krankenkassenvorstand Prof. Loth, der selbst vor Ort bei der Abstimmung im Bundestag war, abschließend.

Die IKK Südwest

Aktuell betreut die IKK Südwest mehr als 635.000 Versicherte und über 90.000 Betriebe in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Versicherte und Interessenten können auf eine persönliche Betreuung in unseren 18 Kundencentern in der Region vertrauen. Darüber hinaus ist die IKK Südwest an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr über die IKK Service-Hotline 0681/ 3876 1000 oder www.ikk-suedwest.de zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Gessner
Pressesprecher
 
IKK Südwest
Europaallee 3-4
66113 Saarbrücken
Tel.: 06 81/38 76-1163
Fax: 06 81/38 76-2799
 
Zentrale Postadresse:
IKK Südwest
66098 Saarbrücken
 
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