Die Online Marketing Agentur für Hamburg informiert über Beschluss des Gerichtshofs zu Cookie-Datenschutzeinstellungen
Hamburg (ots)
In einem neuen Blogartikel auf der Webseite der Internet-Service-Agentur aus Hamburg wird über eine neue Regelung im Bereich des Datenschutzes aufgeklärt. Ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs hat Auswirkungen auf sämtliche Webseitenbetreiber.
Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat der deutsche Bundesverband der Verbraucherverbände eine Praxis der Planet49 GmbH kritisiert: Wer an einem Online-Gewinnspiel des Unternehmens teilnehmen wollte, musste seine Einwilligung in das Speichern von Cookies geben. Diese wurde allerdings über ein Auswahlkästchen eingeholt, das per Voreinstellung aktiviert war. Damit wurde die Einwilligung vorausgesetzt. Der Gerichtshof befand jetzt allerdings, dass die Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht automatisch einer Einwilligung in die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Daten gleichkommt.
Der Beschluss hat nicht nur Auswirkungen auf Planet 49, sondern jeden Webseitenbetreiber. Was dem Unternehmen vorgeworfen wurde, war bisher Status Quo. Jetzt müssen Änderungen vorgenommen werden. Webseitenbesucher müssen aktiv eine Einwilligung erteilen und im Zuge dessen auch über Zweck, Zugriff und Dauer der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten informiert werden. Die Regelung bezieht sich dabei nicht nur auf personenbezogene Daten, sondern Daten jedweder Art, weil es um einen generellen Schutz vor dem Eingriff in die Privatsphäre geht.
Die Online Marketing Agentur für Hamburg erklärt im Blogartikel deutlich die daraus resultierenden Konsequenzen und informiert auch bestehende Kunden über notwendige Anpassungen. "Bei einem Kunden, dessen Webseite wir aktuell optimieren, habe ich direkt ein prominentes Cookiebanner implementiert. Sobald Google Analytics, AdWords oder ein vergleichbares Tool genutzt wird, muss die Usereinwilligung kommen.", so Heiko Wohlgemuth, der Inhaber der Agentur. "Ähnlich wie schon zum Mai 2018, als die DSG-VO in Kraft trat, sollten Internetseitenbetreiber Ihre Datenschutzeinstellungen überprüfen und gegebenenfalls ein Cookiebanner nach-implementieren." Die Autorin Kathi Grelck war nicht überrascht: "Ich habe in einer Software-Firma gearbeitet als die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) in Kraft getreten ist und viele Kunden in den damit verbundenen Änderungen unterstützt. Dieser neue Beschluss ist nur eine logische Folge." Auch nach der Einführung der DSG-VO vor einem Jahr haben sehr viele Internetseitenbetreiber immer noch nicht reagiert. "Viele Leute haben gar nicht die Zeit oder Gelegenheit, sich rund um die Uhr mit neuen Beschlüssen zu befassen. Doch Abmahnungen können schnell teuer werden."
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