Rechtsstreit zwischen nordwestdeutschen Verlagen und Radio Bremen vor der Erledigung
Bremen (ots)
Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen vier nordwestdeutschen Zeitungsverlagen und Radio Bremen über die Auslegung von rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen steht vor der Erledigung. In der Sache ging es um die Frage der Presseähnlichkeit der nicht sendungsbezogenen Onlineangebote und um den Vorwurf der Verleger, Radio Bremen würde in unzulässiger Weise flächendeckend lokal berichten.
Der Sender hat - ohne den Standpunkt der Verleger anzuerkennen - hinsichtlich der Presseähnlichkeit eine Unterlassungserklärung abgegeben. Diese gilt ab dem 1. Januar 2018 und bezieht sich allein auf die Onlineseiten von Radio Bremen vom 16. Januar 2017, gegen die Klage erhoben worden war. Die Abgabe einer solchen Erklärung ist aus Sicht von Radio Bremen ohne weiteres möglich, da die streitgegenständlichen Seiten nicht mehr verbreitet werden und durch das überarbeitete Onlineangebot von "buten un binnen.de" seit Anfang Juni 2017 erheblich weiterentwickelt wurden. Da dort der Sendungsbezug konsequent ausgewiesen wird, ist der Vorwurf der nicht-sendungsbezogenen Presseähnlichkeit ausgeräumt.
Das Landgericht Bremen hat im Rahmen der heutigen Verhandlung im Übrigen seine Zweifel erkennen lassen, ob die von den Klägern vorgelegten umfangreichen Unterlagen überhaupt das Gesamtangebot der angeblich nicht-sendungsbezogenen Inhalte der Beklagten wiedergeben. Radio Bremen hatte argumentiert, zur Beurteilung der Frage, ob ein Angebot überwiegend presseähnlich sei, müsse das Gesamtangebot bewertet werden. Die Verlage hatten dem Gericht nur eine Auswahl von ausgedruckten Onlineseiten vorgelegt.
Den weiteren Vorwurf der Kläger, dass Radio Bremen in unzulässiger Weise flächendeckend lokal berichten würde, hat das Gericht nicht erkennen können.
Es liegt jetzt an den nordwestdeutschen Zeitungsverlagen, auf der Basis der Unterlassungserklärung den Rechtsstreit für erledigt zu erklären.
Jan Metzger: "Die Klage der Verlage ist, wie zu erwarten war, ins Leere gelaufen, weil sie gegen etwas anging, dass es so gar nicht mehr gibt. Radio Bremen hält sich selbstverständlich an geltendes Recht - und wird auf dieser Basis auch in Zukunft mit "buten un binnen.de" online verlässlich und gut informieren!"
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