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E-Zigarette: Neues Tabakgesetz bedroht mittelständischen Fachhandel / BfTG begrüßt Regulierung grundsätzlich - Viele Unklarheiten bleiben - Britische Ärzte empfehlen Umstieg auf E-Zigaretten

Berlin (ots)

Am 20. Mai 2016 wird das neue Tabakerzeugnis-Gesetz in Kraft treten. Damit wird auch in Deutschland die EU-Richtlinie 2014/40/EU umgesetzt, die eine europaweite Harmonisierung der Regulierung von Tabakerzeugnissen zum Ziel hat, u.a. "Schock-Fotos" auf Verpackungen. Die Richtlinie schließt aber auch zum ersten Mal die E-Zigarette ein. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG) begrüßt die anstehende gesetzliche Regulierung des Genussmittels E-Zigarette, insbesondere auch das durch das novellierte Jugendschutzgesetz in Kraft getretene Abgabeverbot an Minderjährige. Der Branchenverband kritisiert jedoch die "unverhältnismäßigen Einschränkungen im Handel und Vertrieb" sowie die "quasi Gleichstellung" von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten.

Die EU definiert in ihrer Tabakrichtlinie (TPD) "Tabak zum oralen 
Gebrauch" als Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabak 
bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feinkörnigen Granulats 
oder einer Kombination dieser Formen. "Hierunter fallen die 
verdampfenden Liquids der E-Zigarette jedoch nicht", sagt Dustin 
Dahlmann, BfTG-Vorsitzender. Bei der E-Zigarette werde nichts 
verbrannt. "Außerdem verzeichnet die E-Zigarette ein inzwischen 
mehrfach bestätigtes, deutlich geringeres Gesundheitsrisiko als die 
Tabakzigarette", so Dahlmann weiter. 

Zuletzt hatte ein Report des renommierten Royal College of Physicians für Aufsehen gesorgt. Die britische Ärzteorganisation untersuchte die Wirkung von E-Zigaretten und kam zu einem viel beachteten Ergebnis: "E-Zigaretten bieten die Chance, die Schäden des Rauchens für die Gesellschaft radikal zu reduzieren. Diese Gelegenheit sollte man nutzen." Die E-Zigarette sei zwar nicht unbedenklich, doch die Folgen eines Langzeitkonsums dürften kaum fünf Prozent jener Schäden erreichen, die das Rauchen von Tabak mit sich bringe.

Tabakkonzerne profitieren von Regulierung

Neben der "unverhältnismäßigen Gleichstellung" von Tabakzigaretten 
und E-Zigaretten kritisiert der BfTG am vorliegenden Gesetzentwurf, 
dass die besondere Branchen- und Markstruktur bei der E-Zigarette 
nicht berücksichtigt werde. "Die überwiegende Mehrheit der Händler 
und Hersteller sind kleine, mittelständische Unternehmen", betont 
Dahlmann. Die Fachgeschäfte leisteten einen hohen Beratungsaufwand, 
mit einem Schwerpunkt im Online-Handel. Sie seien jedoch nicht in der
Lage, Regulierungen in kurzer Zeit (von "0 auf 100") umzusetzen, 
zumal Vorgaben wie die Altersüberprüfung noch nicht im Detail geklärt
sind. "Eine zusätzliche Altersprüfung vor dem Betreten des 
Internet-Shops oder bei der Bestellung bringt keine höhere 
Sicherheit, sondern erschwert unnötig den Kauf einer E-Zigarette, 
darüber freuen sich nur die großen Tabak-Konzerne", so Dustin 
Dahlmann. "Es kann aber doch nicht Sinn und Zweck eines Gesetzes 
sein, kleine Start-Ups gegenüber den Tabakkonzernen zu 
benachteiligen." 

Der BfTG befürchtet, dass nach der Umsetzung des neuen Tabakgesetzes weitere Einschränkungen folgen. So hat das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits ein Änderungsgesetz und eine Änderungsverordnung zum erst ab dem 20. Mai geltenden Gesetz auf den Weg gebracht. Darin soll u.a. die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Liquids stark eingeschränkt werden. Die verschiedenen Geschmackrichtungen seien jedoch "essentiell für das Produkt", sagt Dahlmann. Ein Stoff wie Menthol diene bei der E-Zigarette eben nicht dazu, "den Einstieg zu erleichtern, sondern den Ausstieg aus dem Rauchen zu ermöglichen." Laut Gesetzentwurf dürfen "die Liquids einer E-Zigarette keine Stoffe enthalten, die gesundheitliche Folgen für den menschlichen Körper haben könnten." Dieser Satz schließe nahezu alle denkbaren Inhaltstoffe mit ein, kritisiert Dahlmann. "So formuliert kann man faktisch auch ein Totalverbot der E-Zigarette durchsetzen", bestätigte die Corinna Rüffer (MdB, Die Grünen) bei einer Sitzung des Petitionsausschusses im Bundestag. "Mit diesem Gesetzestext ließe sich im Grunde auch Trinkwasser verbieten", so Rüffer.

"Fachhandel in Deutschland unterstützen"

Grundsätzlich empfiehlt der BfTG einen "Blick über den deutschen 
Tellerrand". Der britische Suchtforscher Gary Stimson sieht 
beispielsweise in der E-Zigarette ein effektives Mittel zur 
Suchtbekämpfung. Laut einer Nielsen-Studie hätten durch das Dampfen 
insgesamt 836.000 Briten das Rauchen aufgegeben, außerdem habe sich 
die E-Zigarette in "kurzer Zeit" (von 2012-2015) als die Alternative 
zu Rauchentwöhnungsmittel (Nikotin-Kaugummi, Nikotin-Pflaster etc.) 
etabliert. Nicht zuletzt würden, so Stimson, durch den Einsatz der 
E-Zigarette die Kosten für Rauchentwöhnungs-Programme sinken. Weder 
fallen Kosten für Forschung und Entwicklung neuer 
Rauchentwöhnungsmethoden an - noch müssen Suchthelfer, 
Selbsthilfegruppen oder Therapien organisiert und finanziert werden. 
Und für Information und Weiterentwicklung stehen qualifizierte 
E-Zigaretten-Fachhändler zur Verfügung. "Dieser Fachhandel sollte 
auch in Deutschland entsprechend unterstützt und nicht durch 
Gesetzvorgaben gegängelt und bedroht werden", fordert Dahlmann. 

Über das BfTG

Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) e.V. ist ein Zusammenschluss nahezu aller führenden unabhängigen Herstellern und Einzelhändlern aus der E-Zigaretten-Branche. Die Mitglieder des BfTG repräsentieren die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion der einzelnen Bestandteile und der Flüssigkeiten (Liquids) bis zum Groß- und Einzelhandel. Seine Mitglieder sind unabhängige, kleine und mittelständige Start-Up Unternehmen, die nicht der traditionellen Tabakindustrie angehören. Das BfTG Es setzt sich für eine angemessene Regulierung der E-Zigaretten ein, die Kinder- und Jugendschutz, Qualität, Sicherheit, Innovation und Nachhaltigkeit gewährleistet.

Pressekontakt:

Dustin Dahlmann (Vorsitzender)
Tel.: +49 (0) 40 228 130 75
Fax: +49 (0) 40 228 672 999
info@bftg.org
www.tabakfreiergenuss.org

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