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Streitfall Scheidung: Was passiert mit der Immobilie?

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- Zu gleichen Teilen: Bei einer Scheidung wird das gemeinsam erwirtschaftete 
  Vermögen in der Regel 50:50 aufgeteilt, auch wenn nur ein Ehepartner 
  erwerbstätig war
- Gemeinsam verkaufen oder ausbezahlen: Wenn sich beide um die Nutzung der 
  Immobilie streiten, geht das Kindeswohl vor 
- Trotz Kauf vor der Ehe: Wenn die Immobilie von den Eheleuten genutzt wurde, 
  kann sie unter bestimmten Umständen dem Nicht-Eigentümer zugesprochen werden

Mehr als 16.000 Ehen wurden 2018 in Österreich geschieden. Großes Streitpotenzial gibt es, wenn eine Immobilie im Spiel ist. Die Experten von McMakler erklären, was es im Scheidungsfall zu beachten gibt, wenn es um Immobilieneigentum geht. Die aktuelle Pressemitteilung dazu finden Sie im Anhang.

Bildmaterial darf mit einem Verweis auf die Quelle "McMakler" benutzt und veröffentlicht werden.

Bei einer redaktionellen Verwendung würden wir uns über die Zusendung eines Links- oder Belegexemplars sehr freuen.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Viele Grüße

Franka Schulz

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Head of Public Relations

Tel: +49 30 555 744 917 | Mail: franka.schulz@mcmakler.de

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PRESSEMITTEILUNG

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Streitfall Scheidung: Was passiert mit der Immobilie?

- Zu gleichen Teilen: Bei einer Scheidung wird das gemeinsam erwirtschaftete 
  Vermögen in der Regel 50:50 aufgeteilt, auch wenn nur ein Ehepartner 
  erwerbstätig war
- Gemeinsam verkaufen oder ausbezahlen: Wenn sich beide um die Nutzung der 
  Immobilie streiten, geht das Kindeswohl vor 
- Trotz Kauf vor der Ehe: Wenn die Immobilie von den Eheleuten genutzt wurde, 
  kann sie unter bestimmten Umständen dem Nicht-Eigentümer zugesprochen werden

Berlin, 16. OKTOBER 2019 - Bis dass der Tod uns scheidet: Das versprechen sich Ehepaare vor dem Traualtar, doch manchmal kommt eine Trennung früher als gedacht - mehr als 16.000 Ehen wurden 2018 in Österreich geschieden. Zu der emotionalen Belastung bei einer Scheidung kommt oft der Streitfaktor Geld. Besonders viel Potenzial gibt es, wenn eine Immobilie im Spiel ist. Die Experten des Full-Service Immobiliendienstleisters McMakler ( www.mcmakler.at) erklären, was es im Scheidungsfall zu beachten gibt, wenn es um Immobilieneigentum geht.

Im Rahmen einer Scheidung kommt es zu einer Vermögensaufteilung zwischen den Eheleuten. Konkret wird ein sogenannter Zugewinnausgleich vorgenommen. Das bedeutet, dass das während der Ehe gemeinsam oder von einem der Eheleute erwirtschaftete Vermögen zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird. Die beiden Stichtage sind das Datum der Eheschließung und das Datum der einvernehmlichen Scheidung oder des gerichtlichen Aufteilungsverfahrens. "In der Regel wird das Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das gilt auch, wenn nur ein Ehepartner erwerbstätig war und die andere Person beispielsweise für die Kinder gesorgt hat oder sich um den Haushalt gekümmert hat, da diese Art der Arbeit gesetzlich auch als Beitrag zur Vermögensschaffung gilt", erklärt Jakob Cerbe, Geschäftsführer Österreich von McMakler. Für Immobilieneigentum gibt es dabei mehrere Möglichkeiten der Vermögensaufteilung.

Der einvernehmliche Verkauf

Besonders wenn die Ehepartner zerstritten sind, aber auch wenn sie sich im Guten trennen, ist der Verkauf oft die einfachste Lösung. Wird eine Immobilie im Rahmen einer Scheidung verkauft, wird zuerst ein eventuell bestehender Kredit abbezahlt. Der restliche Verkaufserlös wird zu gleichen Teilen an die beiden Parteien ausbezahlt. Dabei ist es egal, wer der eingetragene Eigentümer ist, so lange die Immobilie während der Ehe gekauft wurde. "Eine gemeinsam genutzte Immobilie zu verkaufen, ist oft die einfachste Lösung nach einer Trennung, weil so kein Streit über die weitere Nutzung entbrennt. Immobilien, die während der Ehe als Anlageobjekt gekauft wurden, werden in aller Regel nach der Trennung ebenso verkauft. Allerdings sollten Verkäufer wissen, dass wenn sie einen Immobilienkredit frühzeitig abbezahlen, sie möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entrichten müssen", erläutert Cerbe von McMakler.

Auszahlung eines Eigentümers

Wenn eine Partei in dem gemeinsam genutzten Objekt wohnen bleiben möchte, kann der andere Ehepartner ausbezahlt werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird im Konsens entschieden, wer die Immobilie nach der Scheidung behält oder - im Falle eines Streits - wird von einem Gericht entschieden, wem das Objekt zugesprochen wird. Bei der Entscheidung, wem eine Immobilie bei einer Vermögensaufteilung zugesprochen wird, ist zum Beispiel wichtig, bei wem gemeinsame Kinder in Zukunft leben. Da Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden sollten, erhält in der Regel diese Partei die Immobilie. Darüber hinaus kann auch der Grund für das Ehe-Aus eine Rolle spielen, berichtet Jakob Cerbe: "Wer am Scheitern der Ehe Schuld hat oder zumindest eine größere Teilschuld trägt, ist für die generelle Vermögensaufteilung nicht wichtig. Wenn es darum geht, wem eine Immobilie zugesprochen wird, kann dieser Faktor allerdings zum Tragen kommen."

Ausnahmefälle

Grundsätzlich gilt, dass wenn eine Immobilie vor der Eheschließung gekauft wurde, der Wert nicht unter den Eheleuten aufgeteilt wird. Gleiches gilt, wenn die Immobilie während der Ehe an eine der beiden Parteien vererbt oder verschenkt wurde. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn die Immobilie als Ehewohnung genutzt wurde. "Wenn die Ehewohnung dem Mann gehört und er sie vor der Eheschließung gekauft hat, ist es trotzdem möglich, dass sie im Scheidungsverfahren der Frau zugesprochen wird. In der Regel kommt das aber nur vor, wenn es um das Kindeswohl geht", erklärt Cerbe den Sachverhalt. Die Umverteilung der Immobilie darf für den Eigentümer aber keine Existenzbedrohung darstellen, also zum Beispiel eine längere Obdachlosigkeit. Jakob Cerbe fügt noch hinzu: "Es ist aber auch wichtig zu wissen, dass die Person, der die Immobilie in einem solchen Verfahren zugesprochen wird, den Wert des Objekts dem ehemaligen Eigentümer ersetzen muss."

Fazit

Eine Scheidung ist meist eine unschöne Angelegenheit, besonders wenn es im Verlauf um Geld geht. Da Immobilien oft den größten gemeinsamen Vermögenswert darstellen, sollte hier besonders sorgfältig vorgegangen werden. Auch wenn sich Eheleute nicht im Guten trennen empfiehlt es sich, die Fassung zu bewahren und im Optimalfall die Immobilie im Einvernehmen zu verkaufen. Gerade angesichts der aktuellen Hochphase auf dem Immobilienmarkt kann so am Ende noch Gewinn erzielt werden und keine Partei geht mit einem Verlust aus der Vermögensaufteilung heraus.

Über McMakler

McMakler ( www.mcmakler.at) ist ein in Österreich, Deutschland und Frankreich aktiver Full-Service Immobiliendienstleister und verbindet seit 2015 modernste, digitale Analyse-, Vermarktungs- und Kommunikationstechnologien mit der persönlichen Beratung seiner Kunden durch eigene Makler vor Ort. Mit diesem hybriden Geschäftsmodell hat sich McMakler zu einem Pionier der Digitalisierung in der Maklerbranche und zu einem der schnellst wachsenden Immobilienunternehmen Deutschlands entwickelt. Das Unternehmen, mit Hauptsitz in Berlin, beschäftigt aktuell mehr als 450 Mitarbeiter, davon 255 eigene Makler. Gründer und Geschäftsführer sind Felix Jahn, Hanno Heintzenberg und Lukas Pieczonka. Zudem verfügt Felix Jahn über große Erfahrung mit schnell wachsenden Unternehmen. Er war Mitbegründer von Home24, Europas größtem Online-Möbelhändler und Investor vieler schnell wachsender Unternehmen wie Zalando und der Auto1 Group.

McMakler GmbH | Torstraße 19 | 10119 Berlin | Germany

Tel: +49 30 555 744 917 | Mail: franka.schulz@mcmakler.de

Geschäftsführer: Felix Jahn, Hanno Heintzenberg, Lukas Pieczonka
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