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Insolvenzplan der SKW Metallurgie hat gravierende Mängel - Aktionäre sollten auf der Gläubigerversammlung gegen die Annahme stimmen oder Vollmacht erteilen
München (ots)
Am 04.07.2018 erfolgte die Veröffentlichung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht München, das einen Erörterungs- und Abstimmungstermin für den 23.07.2018 bestimmt hat. Zu diesem Termin sind auch die Aktionäre geladen, um über den Insolvenzplan abzustimmen. Das ist eine wichtige Gelegenheit, um der unrechtmäßigen Enteignung durch Speyside Equity entgegen zu treten. Die Aktionäre sollten den Insolvenzplan ablehnen. 6 Monate nach Ersteinreichung enthält der Insolvenzplan noch immer zahlreiche gravierende und offensichtliche Mängel, wie zum Beispiel:
(1) Der Insolvenzplan verstößt gegen geltendes Europarecht. Dieses besagt, dass jede Kapitalerhöhung und ein Bezugsrechtsausschluss bei der vorgesehenen Barkapitalerhöhung von der Hauptversammlung beschlossen werden muss. (2) Die Übertragung der Anteils- und Mitgliedschaftsrechte (Enteignungskonstruktion) an Speyside stellt eine unzulässige rechtsmissbräuchliche Umgehungskonstruktion von § 186 AktG dar. (3) Der Insolvenzplan berücksichtigt die steuerlichen Folgen des Sanierungsgewinns bzw. die Steuerfolgen aus dem geplanten Debt-to-Equity-Swap nicht. Deshalb sind Bilanz, GuV und Liquiditätsplanung falsch. (4) Der Insolvenzplan ist unwirksam wegen des Missbrauchs der Vertretungsmacht durch Alleinvorstand Michel bei der Einreichung. (5) Die Insolvenzgründe der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit liegen nicht vor. Der Überschuldungsstatus enthält zahlreiche Fehler. Vorhandene Liquiditätsreserven wurden nicht berücksichtigt. (6) Die Vermögenslage wird im darstellenden Teil und in der Vergleichsrechnung des Insolvenzplans unzutreffend dargestellt. (7) Die Geldbuße der BaFin wegen des erheblich verspäteten Einreichens des Halbjahresberichtes 2016 und der Verstoß des Vorstands gegen § 175 AktG wird im darstellenden Teil des Insolvenzplans nicht erwähnt. (8) Die Vergleichsvereinbarung mit ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern ist unwirksam. (9) Es erfolgt eine unzulässige Gruppenbildung nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger.
Die Aktionäre sollten an der Gläubigerversammlung zahlreich teilnehmen, um den Insolvenzplan abzulehnen. Wenn Aktionäre nicht persönlich teilnehmen können, hat die MCGM zur Wahrnehmung der Rechte der Aktionäre in der Gläubigerversammlung einen Rechtsanwalt beauftragt, dem eine entsprechende Vollmacht erteilt werden kann. Die Vollmachtsvorlagen sind als Download auf der Website der MCGM unter www.mcg-m.com und www.mcg-m.com/index.php/de/glaeubigerversammlung-skw verfügbar. Die Vollmacht muss zum Termin unterschrieben im Original vorliegen. Deshalb bittet die MCGM um die Übersendung des unterschriebenen Originals der Vollmacht auf dem Postweg.
Erst nach einer gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans, können Rechtsbeschwerden und Klagen gegen den Insolvenzplan eingereicht werden. Insofern ist es noch ein langer Weg für das kollektiv zusammenarbeitende Trio aus Sachwalter Gerloff, Noch-Alleinvorstand Michel und Speyside Equity bis zu einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan. Damit ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen - wenn die Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen.
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