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VW-Abgasskandal: Deutsche Käufer als Kunden zweiter Klasse

Düsseldorf (ots)

Am vergangenen Freitag wurde veröffentlicht, dass der Volkswagen-Konzern bereit ist, die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge von US-amerikanischen Käufern zurückzukaufen. Der Rückkauf soll zu dem Wert der Fahrzeuge vor Bekanntwerden des Abgasskandals im vergangenen September erfolgen. Ferner soll jeder Betroffene US-Bürger 5.000 USD als pauschalierten Schadenersatz erhalten. Für deutsche und europäische Kunden verschließt sich der Konzern hingegen nach wie vor jeglichen Einigungsbemühungen. Vielmehr werden die Ansprüche der Kunden in Bausch und Bogen zurückgewiesen. Großkanzleien werden stattdessen damit beauftragt, dafür zu sorgen, dass nach Möglichkeit sämtliche Klagen abgewiesen werden.

Fakt ist, dass hier ein vollkommen gleichartiger Sachverhalt ungleich behandelt wird. Der Grund liegt darin, dass die deutschen Behörden ihren Aufgaben nur unzureichend nachkommen und nicht wie die amerikanischen Umweltbehörden Druck auf den Hersteller ausüben sondern ihm als Steigbügelhalter dienen, wo es nur geht. Als Vertreter von mehreren Hundert Geschädigten halten wir diesen Vorgang für empörend. Der Bundesverkehrsminister möge seine Aufgaben erfüllen. Er hat die Einhaltung der Rechtsnormen sicherzustellen und ist dafür als oberstes Exekutivorgan verantwortlich. 2,4 Mio. Dieselfahrzeuge alleine aus dem VW-Konzern fahren derzeit mit rechtswidrigen Abschalteinrichtungen durch die Lande und stoßen ein Vielfaches der erlaubten Stickoxide aus. Die EU-Typengenehmigungen wurden bekanntlich unter Manipulation der Messwerte erschlichen und sind daher rechtswidrig erteilt worden. Darauf beruht die ABE der Fahrzeuge, die somit ebenfalls rechtswidrig erteilt wurde. Nach der gesetzlichen Anordnung erlischt die ABE kraft gesetzlicher Anordnung, wenn die der Genehmigung zugrundeliegenden Werte nicht eingehalten werden. Die Rechtslage ist dieselbe wie bei einem nachträglichen Eingriff in die Motorsteuerung durch ein Chiptuning.

Der Verkehrsminister hat ohne Ermächtigungsgrundlage verfügt, dass die Straßenverkehrsämter und das KBA zunächst keine weiteren Maßnahmen ergreifen mögen. Das ist rechtswidrig. Er ist an Gesetz und Recht gebunden. Ein Verkehrsminister, der seinen Kernaufgaben nicht nachkommt, einen gigantischen Betrug bagatellisiert und blind die Interessen der Autolobby vertritt, muss zurücktreten.

Es ist bemerkenswert, dass der Spiegel Herrn Dobrindt in seinem heutigen Onlineartikel harscher kritisiert als die Fraktion der Grünen im Bundestag. Die Kanzlerin möge endlich ein Machtwort sprechen und den Streichelkurs gegenüber dem betrügerischen Weltkonzern beenden.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Marco Rogert
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Tonhallenstr. 14-15
40211 Düsseldorf

Tel.: 0211-310638-0
Fax: 0211-310638-10
email: rogert@ru-law.de

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