All Stories
Follow
Subscribe to Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte

Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte

Juristischer Befreiungsschlag im VW-Abgasskandal
Volkswagen AG wird erstmals wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verurteilt

Düsseldorf (ots)

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte (Düsseldorf und Köln) teilt mit, dass das Landgericht Hildesheim mit Urteil vom 17.1.2017 zu Az. 3 O 139/16 die Volkswagen AG wegen Betruges und vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt hatte, Schadenersatz durch Ankauf des vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs zu leisten.

Die Entscheidung hat insbesondere deshalb eine gar nicht hoch genug einzuschätzende Bedeutung für die Aufarbeitung des Abgasskandals, weil erstmals das schädigende Unternehmen Volkswagen AG außerhalb von Gewährleistungsaspekten für seine schädigenden Handlungen erfolgreich zivilrechtlich in Anspruch genommen wurde, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert. Frühere Klagen dieser Art von anderen Anwaltskanzleien waren hingegen erfolglos geblieben, gibt Rechtsanwalt Ulbrich zu bedenken.

Als Kanzlei der 1. Stunde im VW-Abgasskandal ist die Kanzlei Rogert & Ulbrich nunmehr nicht nur diejenige Kanzlei, die die meisten stattgebenden Urteile in Deutschland für sich verbuchen konnte und die erste Kanzlei, die in Nordrhein Westfalen ein verbraucherfreundliches Urteil im Abgasskandal erwirkt, sondern nunmehr die einzige Kanzlei in ganz Deutschland, die ein erfolgreiches Klageverfahren gegen die Volkswagen AG als unmittelbare Schädigerin durchführte, so Ulbrich weiter.

Das Urteil ist vor allem für diejenigen Betroffenen segensreich, die wegen einer Verjährung von Gewährleistungsrechten oder wegen eines Gewährleistungsausschlusses beim Kauf von Privatpersonen seitens Anwälten und Rechtschutzversicherern mangelnde Erfolgsaussichten bescheinigt bekommen hatten, meint Rogert. "Wieder einmal hat sich unsere Prognose bestätigt und sich die ablehnende Haltung einiger Rechtsschutzversicherer als falsch erwiesen", freut sich der Anwalt.

Es bleibe abzuwarten, ob der Vorwurf des Betruges, der zivilrechtlich durch das Gericht festgestellt wurde und auch bereits seitens des Landgerichts Krefeld ins Feld geführt wurde, den Ermittlungsbehörden Anlass gibt, die Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Winterkorn wieder aufzunehmen, gibt Rogert weiter zu bedenken. Es sei schon abenteuerlich, wie die Aufarbeitung des Abgasskandals durch das Verkehrsministerium, das Kraftfahrt-Bundesamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig sowie Ministerpräsident Weil betrieben werde, so Rogert weiter.

Pressekontakt:

Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft

Königsallee 2 b
40212 Düsseldorf

+49 (0)211/310638-0 (Tel.)
+49 (0)211/310638-10 (Fax)

Original content of: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, transmitted by news aktuell

More stories: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
More stories: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte