Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
Wussten Sie eigentlich, dass Ihr Porsche Macan diesel/Macan diesel S, Cayenne diesel/Cayenne diesel S und Panamera diesel vom Dieselskandal betroffen ist?
Düsseldorf (ots)
Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei ROGERT & ULBRICH macht PORSCHE-Dieselfahrer darauf aufmerksam, dass auch die Fahrzeuge der Marke PORSCHE und der Typen Macan, Cayenne und Panamera vom Dieselabgasskandal betroffen sind.
Obwohl derselbe Motor in den Fahrzeugen der Typen Macan, Cayenne und Panamera einerseits und den Fahrzeugen der Typen Macan S und Cayenne S andererseits verbaut sei, liege erstaunlicherweise lediglich eine Rückrufaktion für den Macan/Macan S vor. Das bedeute aber nicht, dass die anderen vorgenannten Fahrzeuge nicht vom Abgasbetrug betroffen seien, erläutern die Anwälte.
"Viele PORSCHE-Fahrer haben darauf vertraut, dass die von ihnen erworbenen Fahrzeuge einen guten Kompromiss zwischen sportlich-agilem Fahren und ökonomischer und ökologischer Effizienz darstellen. Sie fühlen sich zu Recht durch den Hersteller und den Volkswagen-Konzern betrogen, da die betroffenen Fahrzeuge die für sie geltenden europäischen Umweltnormen nur unter Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einhalten. Für die kleinen Diesel unter dem Namen EA 189 sei das vielen bereits bekannt, für die größeren 6-Zylinder setze sich diese Erkenntnis erst langsam durch", erläutert Rechtsanwalt Ulbrich, Partner der Anwaltskanzlei.
Sein Partner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert ergänzt: "Wir haben mittlerweile alleine 60 Macan/Macan S-Dieselfahrzeuge, für die wir den Rücktritt vom Kaufvertrag durchsetzen. Nachdem die Porsche SE zunächst ein Einlenken signalisiert hatte, der Ankündigung dann aber nichts folgte, haben wir mittlerweile die ersten Klagen eingereicht - viele weitere werden folgen".
PORSCHE bestreit die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung, so die Anwälte weiter. Aus diesem Grunde sähen sie sich veranlasst, neben "der rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche der Geschädigten auch den technischen Nachweis" zu erbringen, gibt Rechtsanwalt Ulbrich zu verstehen.
Mit besonderer Spannung verfolgen die Rechtsanwälte die sinkenden Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt für die vom Abgasbetrug betroffenen Fahrzeuge. Insbesondere im Stuttgarter Raum wird der Preisverfall in den kommenden Monaten eklatant sein, so die Einschätzung der Anwälte. Die Betroffenen seien dann nicht nur von einer erheblichen Einschränkung ihrer Mobilität betroffen sondern auch von einem erheblichen Eingriff in ihr Vermögen. Dieser Griff ans Portemonnaie müsse jedoch nicht wehrlos hingenommen werden. Da die Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, bestehe die Möglichkeit, den Kaufpreis von dem Händler und/oder dem Hersteller zurückzuverlangen. Lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer müsse man sich in diesem Falle anrechnen lassen. Der entsprechende Auskehrungsbetrag liege bereits jetzt zumeist erheblich über dem zu erzielenden Marktpreis beim Verkauf eines entsprechenden Fahrzeugs.
Nähere Informationen haben die Anwälte unter auto-rueckabwicklung.de zur Verfügung gestellt.
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