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Abgasskandal - OLG Karlsruhe kündigt Einholung eines Sachverständigengutachtens für 3,0 l Motoren der Schadstoffklasse EURO 5 (EA 896/EA897) an
Volkswagen AG droht neues Ungemach

Köln (ots)

In von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich geführten Berufungsverfahren, in denen es um Fahrzeuge der Audi AG mit einem 3.0l- Motor (EU 5) geht, hat das OLG Karlsruhe am 22.08.2019 Hinweisbeschlüsse erlassen und die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Implementierung zweier Abschalteinrichtungen angekündigt (17 U 257/18 und 17 U 294/18). "Dies dürfte dem beklagten Konzern erneut Kopfzerbrechen bereiten", sagt Prof. Dr. Marco Rogert, Klägeranwalt, streite der Autobauer doch in jedem Verfahren das Vorhandensein von manipulierender Software für diesen Motorentyp gebetsmühlenartig ab.

In den Verfahren geht es jeweils um die Zahlung von Schadensersatz gegen Rückgabe der PKW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch die VW AG. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um einen gebrauchten Audi Q5 V6 3,0 I TDI und einen Audi A 4 3,0 l. Einen Rückruf durch das KBA hat es für beide Modelle zwar noch nicht gegeben, allerdings hat sich der Hersteller bereit erklärt, für die betroffenen Fahrzeuge ein Softwareupdate ab Sommer 2016 bereitzustellen, was bis heute für die Kläger nicht erfolgt ist. In der ersten Instanz scheiterten beide Kläger, da die Landgerichte in Heidelberg und Karlsruhe den Vortrag als nicht hinreichend konkret einstuften und deshalb nicht nachgewiesen sei, dass die Volkswagen AG für die behauptete Manipulation verantwortlich sei - zumal es sich ja um Audi-Modelle handelt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe sieht dieses nun erwartungsgemäß anders. Denn die Tragweite der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die in einer großen Zahl von Fahrzeugen verschiedener Marken des Konzerns verbaut wird, spreche für eine Entscheidung durch den VW-Konzernvorstand. Der erkennende 17. Senat wies in diesem Zusammenhang konsequenterweise darauf hin, dass eine Haftung der Volkswagen AG in beiden Verfahren in Betracht komme, auch wenn sie nicht Herstellerin des jeweiligen Fahrzeugs oder Motors sei.

Auch geht der Senat von einer Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters aus. "Das Thermofenster führt dazu, dass aufgrund der in Deutschland herrschenden Außentemperaturen weniger als die Hälfte des Jahres mit voller Abgasreinigung gefahren wird", erläutert der Anwalt beider Kläger Prof. Dr. Marco Rogert. Dass eine solche Einrichtung ausnahmsweise aus Gründen des Motorenschutzes zulässig sei, müsse nach Ansicht des Senats durch die Volkswagen AG dargelegt und bewiesen werden, was bisher noch nicht geschehen sei. Auch stellte der Senat klar, dass nur er über die Zulässigkeit des Thermofensters zu entscheiden habe. "Damit macht der Senat unmissverständlich deutlich, dass er nicht an die - aus unserer Sicht rechtswidrigen - Feststellungen des KBA gebunden sei", so Rechtsanwalt Rogert.

Bereits die von der Untersuchungskommission "Volkswagen" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur durchgeführten Tests zeigten einen im Straßenverkehr um das 6,2-fach erhöhten Stickoxidwert dieses Motorentyps, was nach Ansicht des Senats für ein differenziertes Abgasmanagement und damit für das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung spreche.

"Dass die mit dem 3.0l- Motor (EA 897 evo) bestückten Premium-Modelle von Audi, Volkswagen und Porsche ihre Zulassung nur durch Täuschung erhalten haben, ist ja spätestens seit dem verpflichtenden Rückruf des KBA hinreichend bekannt. Die Vermutung, dass man die Software nicht erst seit Kurzem und nur für die neueren Modelle einsetzt, sondern die Technik bereits für die Modelle mit der Schadstoffklasse Euro-5 verwendete, liegt auf der Hand. Durch die Untersuchungskommission Volkswagen wurde dieses ja schon eindrucksvoll bestätigt. Die Positionierung des Karlsruher OLG-Senats in diesen Angelegenheiten, lässt darauf hoffen, weiteres Licht in die dunklen Machenschaften des VW-Konzerns und seiner Töchter zu bringen. Das Märchen vom zulässigen Thermofenster erzählt vom Verkehrsministerium, dem KBA und der Autoindustrie ist bald Geschichte. Volkswagens langer Arm reicht zwar bis nach Flensburg, nicht aber bis nach Karlsruhe", bewertet Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert das Geschehen in Karlsruhe.

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Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

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