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EuGH zu Abgasskandal: Abschalteinrichtungen - auch das Thermofenster - als illegal qualifiziert

Köln (ots)

Manchmal braucht es eben ein Machtwort von aller höchster Stelle - der EuGH, das höchste europäische Zivilgericht hat in einem in Frankreich anhängigem Verfahren gegen die Volkswagen AG folgendes festgestellt:

Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen (Az.: C-693/18).

Eine im Grunde banale Aussage mit weitreichender Wirkung, erteilt sie doch sämtlichen mit großem Erfindungsreichtum erdachten Strategien zur Abschaltung der Abgasreinigung und damit dem Betrug bei der Genehmigung der Motoren eine generelle Absage.

Diese Entscheidung wird ohne Frage gravierende Folgen für die Autoindustrie haben. Und auch dem BGH, der sich in der letzten Zeit im Abgasskandal mit für den Verbraucher weniger erfreulichen Entscheidungen hervortat, dürfte damit die grobe Richtung vorgegeben sein.

Der Entscheidung vom 17.12.2020 lag eine Anfrage des Tribunal de Grande Instance de Paris zugrunde. Diese hatte dem EuGH brisante Fragen zur Klärung vorgelegt. Unter anderem wollten die Pariser Richter wissen, ob temperaturabhängige Abschalteinrichtungen, wozu auch sog. Thermofenster gehören, die die Abgasreinigung in Dieselmotoren im Normalbetrieb reduzieren, gegen geltendes EU-Recht verstoßen? Eine weitere Frage war, ob der Motorschutz eine ausreichende Begründung der Autohersteller für den Einsatz dieser Abschalteinrichtung darstellt.

Die erste Frage wurde vom Gericht deutlich mit "Ja" beantwortet. Eine Software, die die Höhe der Fahrzeugemissionen nach Maßgabe der von ihr erkannten Fahrbedingungen modifiziert und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nur unter Bedingungen gewährleistet, die den für die Zulassungsverfahren geltenden Bedingungen entsprechen, ist illegal.

Das bedeutet, dass ebenfalls das sog. "Thermofenster", mit dem die Abgasreinigung abhängig zur Außentemperatur geregelt wird, illegal ist.

Die weitere Frage, ob der Schutz des Motors die Verwendung einer solchen Abschalteinrichtung rechtfertigte, hat das Gericht mit "Nein" beantwortet und damit den vorgeschobenen Argumenten der Hersteller in den einschlägigen Verfahren eine umfassende Absage erteilt. Der Einsatz einer solchen Software sei nur dann gerechtfertigt, um den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden - wie zB bei einem Unfall - zu schützen. Das in der Verordnung aufgestellte Verbot würde nämlich seiner Substanz entleert und jeder praktischen Wirksamkeit beraubt, wenn es möglich wäre, auf unzulässige Abschalteinrichtungen allein mit dem Ziel zurückzugreifen, den Motor vor Verschmutzung und Verschleiß zu bewahren oder auch zu verhindern.

Damit dürfte sich das Vorgehen von VW, für die EA189-Motoren ein Update aufzuspielen, welches eine Abschaltvorrichtung durch eine andere - nämlich dem Thermofester - ersetzt, als Boomerang erweisen und den Abgasskandal von Neuem beginnen lassen.

"Nicht nur, dass das Softwareupdate damit wiederum als illegale Abschalteinrichtung zu bewerten ist; nein auch die Abschalteinrichtungen anderer Automobilhersteller sind damit allesamt rechtswidrig. Der Vorsatz liegt auf der Hand. Durch dieses Urteil werden Verbraucher nunmehr kaum noch mit fadenscheinigen Ausreden um ihre Schadenersatzansprüche gebracht werden können," kommentiert Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich die Entscheidung des EuGH.

Über Rogert & Ulbrich

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Kanzlei beschäftigt rund 20 Rechtsanwälte. Insbesondere als Pionierkanzlei im "Diesel- Abgasskandal" hat sie sich einen Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Sie war bundesweit als erste Kanzlei im Abgasskandal aktiv und ebenfalls als erste mit einer deiktischen Klage gegen die Volkswagen AG erfolgreich.

Im Rahmen der historisch ersten Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vertraten die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich unter dem Dach der R/U/S/S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erfolgreich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) und der dahinterstehenden bis zu 470.000 Verbraucher gegen die Volkswagen AG. Viele Tausend Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erstritten. Die Pioniere im Abgasskandal sind nach wie vor eine führende Adresse in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals.

Pressekontakt:

Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de

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