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Mercedes-Abgasskandal: Unzulässige Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Benz GLK
Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt

Köln (ots)

Vor den Landgerichten Essen und Bochum hat die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich weitere Erfolge im Mercedes-Abgasskandal erzielen können.

Das Landgericht Essen sprach der Fahrerin eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI und Abgasnorm Euro 5 mit Urteil vom 17.05.2021, Az.: 5 O 56/20, einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EUR 18.791,45 zu und verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme des im Juli 2017 erworbenen Fahrzeugs sowie Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung.

Die urteilende Kammer bewertete die unstreitig in dem Fahrzeug implementierte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung - genau wie bereits das Kraftfahrt-Bundesamt - als unzulässige Abschalteinrichtung. Diese sorge dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide ausschließlich auf dem Prüfstand zwecks Erlangung der EG-Typgenehmigung für das jeweilige Fahrzeugmodell, nicht aber im realen Fahrbetrieb auf der Straße eingehalten würden. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung wies das Fahrzeug der Klägerin einen Kilometerstand von ca. 79.000 km auf.

Auch das Landgericht Bochum sprach dem Kläger mit Urteil vom 17.05.2021, Az.: I-8 O 276/20, einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EUR 29.343,87 zu und verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 BT mit Euro 6-Abgasnorm.

Der Fahrer erwarb das manipulierte Fahrzeug im August 2016 als Gebrauchtwagen zu einem Kaufpreis von EUR 38.790,00 und legte seitdem eine Strecke von ca. 70.000 km zurück.

In dem Verfahren urteilte das Gericht über das sog. Thermofenster, welches aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung der Daimler AG unstreitig in dem Fahrzeugmodell des Klägers implementiert worden sei und die Abgasreinigung bereits bei einstelligen positiven Temperaturen reduziert bzw. gänzlich abschalte.

Aus dem hinzutretenden Umstand, dass die Daimler AG diese Abgasreinigungsstrategie dem Kraftfahrt-Bundesamt gegenüber jedoch bewusst verschwiegen hätte, schließt die erkennende Kammer, dass sich die Verantwortlichen der Daimler AG über die Unzulässigkeit des implementierten Thermofensters bewusst gewesen seien und somit dem geschädigten Fahrzeugkäufer ein Anspruch wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zuzusprechen sei.

Obwohl beide Fahrzeugtypen Teil eines vom Kraftfahrt-Bundesamt verbindlich angeordneten Rückrufs sind, handelt es sich bei den beiden Urteilen der Kanzlei Rogert & Ulbrich zufolge um weitere Meilensteine für den Verbraucherschutz und die Aufarbeitung des Daimler-Abgasskandals.

Über Rogert & Ulbrich

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Kanzlei beschäftigt rund 20 Rechtsanwälte. Insbesondere als Pionierkanzlei im "Diesel- Abgasskandal" hat sie sich einen Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Sie war bundesweit als erste Kanzlei im Abgasskandal aktiv und ebenfalls als erste mit einer deliktischen Klage gegen die Volkswagen AG erfolgreich.

Im Rahmen der historisch ersten Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vertraten die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich unter dem Dach der R/U/S/S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erfolgreich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) und der dahinterstehenden bis zu 470.000 Verbraucher gegen die Volkswagen AG. Viele Tausend Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erstritten. Die Pioniere im Abgasskandal sind nach wie vor eine führende Adresse in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals.

Weitere Informationen: www.ru.law // Twitter // Instagram //

Pressekontakt:

____________________________
Nicole Wynbergen
Rechtsanwältin

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)2234/9370200
E-Mail: wynbergen@ru.law

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