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Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte

Kündigungsschutzklage - Wehren Sie sich gegen Ihre Kündigung!

Erkrath (ots)

Sie haben gerade eine Kündigung erhalten? Dann ist der Schreck erst einmal groß und Sie sehen vermutlich Ihre Existenzgrundlage gefährdet. Doch lassen Sie sich gerade jetzt nicht entmutigen! Für viele gekündigte Arbeitnehmende besteht ein allgemeiner gesetzlicher Kündigungsschutz. Dieser wird im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und erstreckt sich auf Arbeitnehmende, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und die nicht in Kleinbetrieben beschäftigt sind. Darüber hinaus gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmergruppen wie z.B. Schwangere, Schwerbehinderte und Auszubildende. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wurden diese nicht eingehalten, ist die Kündigung wohlmöglich unwirksam. Gesetze sind komplex und nicht für jeden sofort verständlich. Sie sollten Ihre Kündigung daher in jedem Fall durch Rechtsanwälte prüfen lassen!

Rogert & Ulbrich weiß, was zu beachten ist!

Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, sich gegen jede Kündigung gerichtlich zu wehren. Wichtig dabei ist, dass eine Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Mit der Kündigungsschutzklage wird stets beantragt, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht, weil die Kündigung unwirksam ist. In der Regel wird durch die Klage jedoch nicht die Wiedereinstellung bzw. Weiterbeschäftigung, sondern vielmehr die Durchsetzung einer Abfindung bezweckt. Um die für Sie höchstmögliche Abfindung zu erzielen, sollten Sie sich unbedingt von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten lassen. Als bundesweit tätige Verbraucherschutzkanzlei, die bereits tausenden getäuschten Verbrauchern im Diesel-Abgasskandal erfolgreich zu ihrem Recht verhelfen konnte, kämpft die Kanzlei Rogert & Ulbrich auch in dieser Angelegenheit für Ihre Rechte.

Welche weiteren Vorteile bringt die Kündigungsschutzklage mit sich?

Durch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage erlangen Sie viele Vorteile. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers erhöht, wenn der Arbeitsnehmer Klage auf Wiedereinstellung bzw. Weiterbeschäftigung ("Kündigungsschutzklage") einreicht.

Eine Abfindung zu bekommen, ist nun Verhandlungssache: Durch Einreichung einer Kündigungsschutzklage zeigen Sie, dass Sie sich die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber nicht gefallen lassen wollen. Arbeitgeber sind darauf hin im Rahmen des ersten Gerichtstermins, der sog. "Güteverhandlung", meist verhandlungsbereiter. Die Güteverhandlung ist u.a. genau darauf ausgelegt, den gerichtlichen Streit "gütlich" beizulegen und wenn möglich einen Vergleich zu schließen, welcher häufig in Form einer Abfindung zustande kommt.

Weitere Vorteile einer eingereichten Kündigungsschutzklage könnten sich u.a. in Form einer Urlaubsabgeltung, einer Überstundenabgeltung, eines guten Arbeitszeugnisses oder durch das Verhindern einer Sperrzeit beim Arbeitsamt sowie einer Freistellung zeigen. Gleich zu Beginn des Verfahrens beantragt die Kanzlei Rogert & Ulbrich für Sie ein gutes Zwischenzeugnis, damit Sie sich reibungslos bewerben können. Mit Abschluss des gerichtlichen Verfahrens steht Ihnen dann außerdem ein wohlwollendes, qualifiziertes Abschlusszeugnis zu.

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich weiß genau, worauf es zu achten gilt und kämpft für Ihre Rechte!

Warum Sie umgehend handeln sollten!

Viele Kündigungen entsprechen nicht den erforderlichen Voraussetzungen. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist zudem arbeitnehmerfreundlich. Ihre Erfolgschancen stehen daher je nach Kündigungsgrund sehr gut.

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich erstellt für Sie innerhalb von 24 Stunden einen Klageentwurf sowie ein außergerichtliches Rückweisungsschreiben an Ihren Arbeitgeber. Nutzen Sie daher jetzt die kostenlose, telefonische Erstberatung und stellen Sie den spezialisierten Anwälten Ihre Fragen.

Über Rogert & Ulbrich

Die seit 15 Jahren bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich hat es sich zur Aufgabe gemacht, bundesweit auf Seiten geschädigter Verbraucher und Arbeitnehmer zu kämpfen. Die Motivation: Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Rechte durchzusetzen!

Das breit aufgestellte Team von Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen verhalf nicht nur im Rahmen des Abgasskandals bereits tausenden betrogenen Kunden zu Schadensersatz und leistete somit einen wertvollen Beitrag zur Herstellung von Gerechtigkeit. Auch in Angelegenheiten, die das Arbeitsrecht sowie das Banken- und Versicherungsrecht betreffen, stehen die Experten gekündigten Arbeitnehmern und zu Unrecht benachteiligten Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite. Die telefonische Erstberatung ist dabei grundsätzlich kostenlos und bietet eine professionelle Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Beauftragen können Sie die Kanzlei anschließend ganz bequem online von zu Hause aus.

Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Anwaltskanzlei für erstklassige Beratung und Betreuung während des gesamten Verfahrens. Die Einrichtung Ihrer persönlichen Online-Akte sorgt darüber hinaus für volle Transparenz, sodass Sie zu jeder Zeit auf dem aktuellen Stand Ihres Verfahrens sind.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.

Pressekontakt:

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Niermannsweg 13 - 40699 Erkrath
Telefon: (0049) 211 819 770
E-Mail: office@ru.law

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