Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte
Mercedes-Abgasskandal: Gamechanger zu Gunsten der Kläger
Düsseldorf (ots)
In Stuttgart sollten allmählich die Alarmglocken läuten!
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) macht mit einer neuen Auskunft zur Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung auf sich aufmerksam. In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München wurde das KBA mit Beschluss vom 03.08.2021 um eine amtliche Auskunft gebeten. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC Diesel mit 125 kW und Euro 5-Abgasnorm. Laut dem KBA weist das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung hinsichtlich des Emissionsverhaltens auf. Bereits am 21.06.2019 erließ die Behörde daher einen Rückrufbescheid für Fahrzeuge dieses Modells.
Hintergrund des Rückrufs bei einigen Fahrzeugen des Typs Mercedes-Benz GLK ist, dass die Schadstoff- und Abgasstrategie durch ein "geregeltes Kühlmittelthermostat" im Motorwarmlauf als unzulässig eingestuft wurde. Bei der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiviert eine Software-Funktion eine spezielle Temperaturregelung, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Nur dadurch bleiben die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Im realen Fahrbetrieb hingegen - so bestätigt es nun auch das KBA - wird diese Funktion jedoch deaktiviert und der gesetzliche Grenzwert von 180 mg/km deutlich überstiegen. Festgestellt wurde die Softwarefunktion ursprünglich bei Emissionsmessungen an einem Mercedes GLK 220 CDI mit dem OM 651-Dieselmotor und Euro 5-Norm. Inzwischen ist bekannt, dass diese Funktion in etlichen weiteren Mercedes-Modellen verbaut wurde.
Rogert & Ulbrich sieht Auswirkungen auf Musterfeststellungsklage
Durch die amtliche Auskunft des KBA steht nun erneut schwarz auf weiß geschrieben, dass es sich bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung des Stuttgarter Autoherstellers um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Die von der Daimler AG applizierten Schaltkriterien sind so gewählt, dass wesentliche Randbedingungen des gesetzlichen Prüfverfahrens abgedeckt werden und eine Sollwertabsenkung mit Sicherheit bei der gesetzlichen Prüfung Typ I im NEFZ aktiv ist. Außerhalb dieser Schaltkriterien wird die Regelung abgeschaltet.
Die Auskunft des KBA dürfte auch Auswirkungen auf die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG haben. Die Tatsache, dass geschädigten Käufern eines Fahrzeugs mit Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, dürfte für die Daimler AG nahezu unumgänglich sein. Die auf den Abgasskandal spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich rät daher dazu, sich gar nicht erst der Musterfeststellungsklage anzuschließen, sondern direkt Leistungsklage gegen Mercedes zu erheben. Das spart nicht nur Zeit, sondern - bedingt durch die geringere Laufleistung des betroffenen Fahrzeugs - auch Geld.
Inzwischen hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach positiv für Verbraucher geurteilt. Erst kürzlich entschied der BGH erneut in einem von der Kanzlei Rogert & Ulbrich geführten Verfahren, dass das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden müsse ( BGH-Beschluss v. 20.04.2022, Az. VII ZR 720/21). In diesem Verfahren ging es ebenfalls um einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI BE 4M (Schadstoffklasse Euro 5). Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet.
Diese Umstände lassen die Chancen für alle Verbraucher, die einen Mercedes-Benz GLK fahren, erheblich steigen. Daher sollten Sie, wenn auch Sie einen Mercedes-Benz GLK fahren und sich bei der Musterfeststellungsklage angemeldet haben, unbedingt Ihre Chance nutzen und eine Leistungsklage einreichen.
Über Rogert & Ulbrich
Die seit 15 Jahren bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich hat es sich zur Aufgabe gemacht, bundesweit auf Seiten geschädigter Verbraucher und Arbeitnehmer zu kämpfen. Die Motivation: Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Rechte durchzusetzen!
Das breit aufgestellte Team von Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen verhalf nicht nur im Rahmen des Abgasskandals bereits tausenden betrogenen Kunden zu Schadensersatz und leistete somit einen wertvollen Beitrag zur Herstellung von Gerechtigkeit. Auch in Angelegenheiten, die das Arbeitsrecht sowie das Banken- und Versicherungsrecht betreffen, stehen die Experten gekündigten Arbeitnehmern und zu Unrecht benachteiligten Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite. Die telefonische Erstberatung ist dabei grundsätzlich kostenlos und bietet eine professionelle Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Beauftragen können Sie die Kanzlei anschließend ganz bequem und online von zu Hause aus.
Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Anwaltskanzlei für erstklassige Beratung und Betreuung während des gesamten Verfahrens. Die Einrichtung Ihrer persönlichen Online-Akte sorgt darüber hinaus für volle Transparenz, sodass Sie zu jeder Zeit auf dem aktuellen Stand Ihres Verfahrens sind.
Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.
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