Schultze & Braun GmbH & Co. KG
Pressemitteilung - Pensionsverpflichtungen: Wie sich Unternehmen auf die Leitzinssenkung(en) der Zentralbanken vorbereiten sollten
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Pensionsverpflichtungen: Wie sich Unternehmen auf die Leitzinssenkung(en) der Zentralbanken vorbereiten sollten
- Niedrigere Zinsen erhöhen die finanziellen Aufwendungen für die Abdeckung der Pensionszusagen für Mitarbeitende – Unternehmen müssen mehr Rückstellungen bilden
- Pensionsrückstellungen können sogar zu einer bilanziellen Überschuldung des Unternehmens führen – Insolvenzantragspflicht greift seit dem Jahreswechsel wieder in vollem Umfang
- Zusätzliche Herausforderung für Unternehmen mit langjährigen Versorgungszusagen – aktuelle Situation und Handlungsbedarf angesichts der wahrscheinlichen Leitzinssenkungen prüfen
Achern/Bremen/Nürnberg. Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Europäische Zentralbank (EZB) im Juni den Leitzins senkt. Der ersten Leitzinssenkung seit zwei Jahren könnten weitere folgen – mit Auswirkungen auf die Pensionsverpflichtungen und den Handlungsbedarf von Unternehmen. „Nachdem die EZB den Leitzins zuletzt fünf Mal in Folge unverändert gelassen hat, ist es gut möglich, dass zur Jahresmitte eine Zeit der sinkenden Zinsen anbricht“, sagt Alexander von Saenger. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist unter anderem am Bremer und am Nürnberger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig. „Diese Änderung kann für Unternehmen wirtschaftlich von Nachteil sein. Denn durch niedrigere Zinsen steigen die finanziellen Aufwendungen für die Verpflichtungen, mit denen sie die Pensionszusagen für ihre Mitarbeitenden abdecken – eine Entwicklung, die wir bereits aus der Niedrigzinsphase zwischen 2008 und 2022 kennen.“
Mehr Rückstellungen notwendig
Die wahrscheinliche(n) Leitzinssenkung(en) der EZB und wahrscheinlich auch der US-amerikanischen Zentralbank FED sind mit Blick auf die Pensionsverpflichtungen von besonderer Bedeutung. Beim sogenannten Rechnungszins, anhand dessen die notwendigen Rückstellungen für die Pensionszusagen berechnet werden, spielt der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre eine wichtige Rolle. „Der Großteil des Zehnjahres-Zeitraums war geprägt von niedrigen Zinsen, die Leitzinserhöhungen der letzten zwei Jahre fallen dabei nur wenig ins Gewicht, und nun dürfte der kurze Zinsanstieg auch schon wieder vorbei sein“, ordnet von Saenger ein. Hinzu kommt, dass die Finanzmärkte die Zinssenkungen von EZB und FED zum Teil bereits vorweggenommen haben. „Der Rechnungszins sinkt also bereits und wird das auch im Laufe des Jahres weiter tun. Das führt dazu, dass die künftigen Verpflichtungen der Unternehmen – etwa für die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeitenden –mit einem niedrigeren Zins in die Gegenwart abgezinst werden und die Unternehmen daher mehr Rückstellungen bilden müssen“, sagt von Saenger.
Ein Anstieg von 18 Milliarden Euro
Was das konkret in Zahlen bedeutet, zeigt die Studie „Dax-Pensionswerte 2023“ der Unternehmensberatung Willis Towers Watson: Vor allem aufgrund der gesunkenen Zinsen sind die Pensionsverpflichtungen der 40 im Deutschen Aktienindex notierten Unternehmen um 18 Milliarden Euro gestiegen, auf in Summe 326 Milliarden Euro.
Liquiditätsplanung vor einer großen Herausforderung
„Natürlich stellen die Dax-Unternehmen nur ein Ausschnitt der Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen dar, und die Rückstellungssummen sind in der Regel geringer – jedoch können etwa bei kleineren und mittelständischen auch schon wenige zehn- oder hunderttausend Euro mehr für die Pensionsrückstellungen die Liquiditätsplanung vor eine große Herausforderung stellen“, erläutert von Saenger. „Im Fall der Fälle können die Pensionsrückstellungen sogar zu einer bilanziellen Überschuldung des Unternehmens führen.“ Da die Insolvenzantragspflicht seit Jahresbeginn wieder voll greift, ist die Geschäftsleitung in einem solchen Fall verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag zu stellen.
Bei Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden bereits seit vielen Jahren eine Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenversorgung anbieten, kommt gleichwohl eine zusätzliche Herausforderung hinzu. „Es kann es sein, dass das Verhältnis zwischen der Zahl der Betriebsrentner und der Zahl der aktiven Mitarbeitenden über die Jahre in Schieflage gerät – etwa, wenn das Unternehmen sein Geschäftsmodell anpassen oder sich aus anderen Gründen verkleinern muss“, sagt von Saenger.
Das Verhältnis von aktiven und ehemaligen Mitarbeitenden
Ein prominentes Beispiel ist der Modelleisenbahn-Hersteller Fleischmann. Nach Angaben des Unternehmens waren die verbliebenen 33 Mitarbeitenden 2015 nicht mehr in der Lage, die Pensionsverpflichtungen von mehr als 600 ehemaligen Mitarbeitenden zu erwirtschaften. Die Geschäftsleitung stellte einen Insolvenzantrag. Im Zuge des Verfahrens wurde für die Sanierung des Unternehmens ein Insolvenzplan erstellt und mit den Gläubigern abgestimmt. Ein wichtiger Bestandteil der Sanierung war, dass der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) auf einen Großteil seiner Forderungen verzichtet hat, und die Pensionsverpflichtungen für die ehemaligen Mitarbeitenden des Unternehmens übernahm.
Die aktuelle Situation prüfen
„Unternehmen sollten das Thema Pensionsverpflichtungen daher gerade vor dem Hintergrund der wahrscheinlichen Leitzinssenkungen im Blick haben und diese zum Anlass nehmen, ihre aktuelle Situation zu prüfen“, sagt von Saenger, der bereits zahlreiche Unternehmen beim Umgang mit ihren Pensionsverpflichtungen beraten und unterstützt hat. Bei den Pensionsverpflichtungen gilt die Devise: Je früher eine Schieflage erkannt wird, desto größer sind die Chancen, eine Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen ______________________________________ Matthias Braun Pressesprecher Schultze & Braun GmbH & Co. KG Eisenbahnstraße 19-23 D-77855 Achern Tel: 0151 50766762 Mail: MBraun@schultze-braun.de