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Onkologie-Leitlinie: Evidenz-Level 2b für Homöopathie

Onkologie-Leitlinie: Evidenz-Level 2b für Homöopathie

In der neuen S3 Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnenwird der Homöopathie von der AWMF, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, ein Evidenz-Level 2b bescheinigt. Erarbeitet wurden die 155 Empfehlungen und Statements unter Federführung der Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie. „In der Leitlinie werden die wichtigsten zur komplementären und alternativen Medizin zählenden Methoden, Verfahren und Substanzen, die von Patient*innen genutzt werden bzw. ihnen angeboten werden, nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin bewertet“, erklärt die Deutsche Krebsgesellschaft am 26. Juli 2021 in einer Presseerklärung. Unterteilt ist die evidenzbasierte Leitlinie in vier thematische Blöcke • Medizinische Systeme • Mind-Body-Verfahren • Manipulative Körpertherapien • Biologische Therapien. In den Block der medizinischen Systeme wurden aufgenommen: Akupunktur, Akupressur, anthroposophischer Medizin, Homöopathie und die klassi­schen Naturheilverfahren.

Stark positive Ergebnisse der Homöopathie Studie

Im Bereich der Homöopathie wurde eine mangelnde Qualität vieler Studien festgestellt, wie etwa kleine Fallzahlen. Die Studie von Frass et. al.* von 2015 aber konnte die Wissenschaftler*innen überzeugen: „Es liegen Daten aus einer RCT zum Einsatz von klassischer Homöopathie vor. …aufgrund der stark positiven Ergebnisse dieser Studie [kann] der Einsatz von klassischer Homöopathie (Erstanamnese in Kombination mit individueller Mittelverschreibung) zur Verbesserung der Lebensqualität bei onkologischen Patienten zusätzlich zur Tumortherapie erwogen werden“, heißt es in der Leitlinie. Die Evidenzaufarbeitung zu Homöopathie wurde von den Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Jena unter der Leitung von Prof. Dr. Jutta Hübner (DKG) durchgeführt – einer entschiedenen Gegnerin der Homöopathie.

Eine weitere Studie von Prof. Michael Frass et. al.** konnte für die Leitlinie nicht mehr berücksichtigt werden, da sie am 3. Oktober 2020 im Oncologist publiziert wurde, somit außerhalb des Recherchezeitraums lag. Auch diese Frass-Studie wird in der Leitlinie vorgestellt: „Die Ergebnisse zeigen eine signifikante Verbesserung in der Lebensqualität für die Homöopathie–Gruppe im Vergleich zur Placebogruppe nach 9 und 18 Wochen. Auch die mediane Überlebenszeit war höher in der Homöopathiegruppe (435 Tage) im Vergleich zur Placebo– (257 Tage) oder Kontrollgruppe (228 Tage, p=0.010), mit wiederum keinem Unterschied zwischen Placebo– und Kontrollgruppe (p=0.258). Kritisch zu sehen ist die kurze Messzeit der Lebensqualität von nur 18 Wochen, da dies nur etwa ein Sechstel der Gesamtmesszeit ausmacht“.

Studienleiterin ist entschiedene Homöopathie Gegnerin

„Wir müssen feststellen, dass die Homöopathie in dieser Leitlinie trotz der Leiterin Prof. Jutta Hübner mit einem 2b Evidenz-Level bewertet wurde“, sagt Dr. med. Michaela Geiger, Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Geiger vermutet, dass hinter den Kulissen erbittert über die Studien diskutiert wurde – Jutta Hübner ist prominente Gegnerin der Homöopathie, unter anderem ist sie Sprecherin des sogenannten Informationsnetzwerks Homöopathie (INH) und damit Sprecherin der Anti-Homöopathie-Kampagne in Deutschland. Das INH zur Frass-Studie: „In Anbetracht dieser Faktenlage erscheint es naheliegender, von einer nachträglichen Anpassung der Ergebnisse im Sinne eines gewollten Resultats als von einer validen Studie auszugehen. Ein Zurückziehen der Arbeit scheint angebracht.“

Jutta Hübner gab im Juli 2020 der WELT ein Interview zur jetzt veröffentlichten Leitlinie. Das Interview wurde unter der Überschrift: „Scharlatane haben praktisch Narrenfreiheit“ veröffentlicht. Ihr formuliertes Ziel: „Wir werden in der Leitlinie erstmals eine Übersicht darüber geben, was überhaupt wissenschaftlich gesichert und sinnvoll ist und welche Risiken bei einzelnen Methoden bestehen.“ Sie ergänzt, dass Homöopathie in der Behandlung von Krebs nichts verloren habe, da das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten zerstört würde. (zitiert: GWUP Webseite).

Alleine die Tatsache, dass in der Leitlinie die Homöopathie als medizinisches System eingestuft wurde, wird strittig gewesen sein. Auf der Familienseite „Susannchen“ des INH wird postuliert: „Homöopathie ist keine Medizin!“ Dieser Slogan wird auch vom sogenannten Münsteraner Kreis verwendet, für den Hübner 2018 ein Memorandum zur Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie geschrieben hat. Darin heißt es: „Wir möchten den 121. Deutschen Ärztetag ersuchen, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ ersatzlos zu streichen. … Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus wäre es dann ebenso gerechtfertigt, eine Zusatzbezeichnung „Gesundbeten“ für die „Kompetenz“ zu vergeben, welche Gebete zu welchen Heiligen bei welchen Krankheiten zur Anwendung kommen sollen.“ Dieser Aufforderung sind die Delegierten der Deutschen Ärztetags 2018 nicht gefolgt und auch die Wissenschaftsdefinition von Hübner und den sogenannten Skeptikern fand keinen Einzug in die neue S3 Leitlinie. Kurze Anmerkung: Der Münsteraner Kreis wird von Dr. Christian Weymayr koordiniert, er ist Autor des Buchs Die Homöopathie-Lüge – so gefährlich ist die Lehre von den weißen Kügelchen.

Zielsetzung der Leitlinie: Forschung und Weiterbildung der Komplementärmedizin fördern

Zur Zielsetzung der Leitlinie heißt es: „Die hohe Prävalenz der Nutzung von komplementären und alternativen Methoden sowie die große Anzahl verschiedener Verfahren der komplementären und alternativen Medizin und die fehlende Aus–, Fort– und Weiterbildung von Ärzten zu den Themen haben zu dem Entschluss geführt eine evidenzbasierte S3–Leitlinie zu erstellen.„ Die Autor*innen machen sehr deutlich, dass die „Aus–, Fort– und Weiterbildung auf diesem Gebiet gefördert und Versorgungsstrukturen verbessert werden“ müssen. „Wir sehen darin eine Aufforderung an die Landesärztekammern, keine bestehenden Weiterbildungen der in der Leitlinie genannten medizinischen Systeme abzuschaffen und sich für deren Ausbau einzusetzen“, kommentiert Dr. Michaela Geiger. Zu einem weiteren wichtigen Punkt, den auch die Autor*innen der Leitlinie ansprechen, sagt Dr. Geiger: “Wir benötigen staatlich unterstützte Forschung in der Homöopathie, in der gesamten Komplementärmedizin. Neben der Weiterbildung ist dies ein wichtiger Baustein zur Fortentwicklung der Medizin.“

  • *Frass, M., Friehs, H., Thallinger, C., Sohal, N. K., Marosi, C., Muchitsch, I., . . . Oberbaum, M. (2015). Influence of adjunctive classical homeopathy on global health status and subjective wellbeing in cancer patients – A pragmatic randomized controlled trial. Complementary Therapies in Medicine, 23(3), 309–317
  • **Frass, M., Lechleitner, P., Gründling, C., Pirker, C., Grasmuk‐Siegl, E., Domayer, J., . . . Muchitsch, I. (2020). Homeopathic Treatment as an Add‐On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non‐Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo‐Controlled, Double‐Blind, Three‐Arm, Multicenter Study. The oncologist, 25(12), e1930–e1955

Den Beitrag finden Sie auch auf der Website des DZVhÄ

https://www.dzvhae.de/onkologie-leitlinie-evidenz-level-2b-fuer-homoeopathie/

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