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Seit 1948 in Kraft: Die Hamburger Baumschutzverordnung

Seit 1948 in Kraft: Die Hamburger Baumschutzverordnung
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Der Umweltschutz ist von entscheidender Bedeutung, um die Lebensgrundlagen für die Natur als auch für den Menschen zu bewahren. Bis er jedoch zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe mit entsprechenden Gesetzen wurde, hat es lange Zeit gedauert. Von den Tieren über das Wasser bis hin zur Luft – es gibt viele Teilbereiche, die berücksichtigt werden müssen. Auch die Bäume zählen dazu: In Deutschland war es die Hamburger Baumschutzverordnung, die 1948 den rechtlichen Grundstein für die Sicherung örtlicher Baumbestände legen sollte.

Von den Anfängen bis zur ersten Satzung

Im Mittelalter und der frühen Neuzeit gab es Fürsten, welche die Wälder in ihren Territorien unter besonderen Schutz stellten. Dies diente weniger der Nachhaltigkeit oder konkreten Vorkehrungen in der Baumpflege. Vielmehr ging es darum, die Gehölze für die wirtschaftliche Nutzung zu sichern.

Ab dem 20. Jahrhundert gab es in der Zeit der Weimarer Republik politische Bemühungen, den Natur- und Umweltschutz für das gesamte Land einheitlich zu regeln. Mit dem Reichsnaturschutzgesetz von 1935 wurde dieses Bestreben schließlich auf nationaler Ebene verwirklicht. Darin wurden unter anderem Naturschutzgebiete definiert, bestimmte Pflanzen und Tiere und Schutz gestellt und strafbare Handlungen festgelegt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg sahen sich deutsche Städte mit erheblichen Zerstörungen konfrontiert, die sich auch in einer stark reduzierten Vegetation äußerten. Der Bestand an Bäumen wurde zusätzlich durch Reparationen sowie die Nutzung als Bau- und Brennstoff reduziert. Um der vollständigen Abholzung im Stadtgebiet vorzubeugen, wurde drei Jahre nach Kriegsende die „Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken“, kurz BaumschutzVO, in der Elbstadt erlassen. Die erste Verordnung ihrer Art, die in den nachfolgenden Jahren als Grundlage für weitere Städte und Gemeinden dienen sollte. Während einige Kommunen bereits kurze Zeit später ihre eigenen Verordnungen aufsetzen, zogen andere erst nach Jahrzehnten nach. Damit war sie ein wichtiger Schritt für die Region, aber auch für die Naturschutzpolitik im gesamten Bundesgebiet.

Durch den konkretisierten Schutzzweck rückte gleichzeitig die Baumpflege wieder in den Vordergrund, um die Gehölze für spätere Generationen zu erhalten. Genau wie heute wurden Hecken sowie bestimmte Bäume geschützt, indem Baumfällungen und stark eingreifende Maßnahmen verboten wurden. Die Baumschutzverordnung von Hamburg ist seit 1948 in Kraft und entwickelt sich seitdem stetig weiter. Das zeigt sich auch im Umfang des Gesetzes: Während die erste Fassung 5 Paragraphen hatte, weist die aktuelle Version 14 Paragraphen auf. Weiterführende Informationen zur Hamburger Baumschutzverordnung unter www.baumpflege-und-garten.de/baumschutz/die-hamburger-baumschutzverordnung/.

Heutiger Stand der Baumschutzverordnung

Das Reichsnaturschutzgesetz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland beibehalten. Erst 1976 wurde es durch das Bundesnaturschutzgesetz abgelöst. In der DDR trat bereits 1954 das überarbeitete Naturschutzrecht in Kraft. Während der übergeordnete Zweck der Baumschutzverordnung von Hamburg seit ihrer Verabschiedung geblieben ist, umfasst sie nun präzisere Ausführungen.

Zuletzt wurde die Verordnung am 28. Februar 2023 aktualisiert. So ist keine Genehmigung mehr erforderlich, um umgestürzte Bäume zu beseitigen oder Verkehrswege durch einen notwendigen Baumschnitt freizuhalten. Damit Einzelbäume geschützt sind, müssen sie einen Mindeststammumfang erreichen. Auch diese Anforderung wurde angepasst:

  • Alter Mindeststammumfang: 25 cm in einer Messhöhe von 130 cm
  • Neuer Mindeststammumfang: 80 cm in einer Messhöhe von 130 cm

Zudem werden nun auch Baumgruppen und mehrstämmige Bäume berücksichtigt. Unabhängig von den Änderungen nimmt der Baumschutz alle in die Pflicht. Durch Verbote und strenge Ausnahmeregelungen bleibt weiterhin der Anspruch, die städtischen Baumbestände für die Zukunft zu sichern.

Baumpflege und Garten
Inhaber: Pawel Kowalczyk
Münsingerstr. 4
13597 Berlin

Tel.: 030 33604374
Mail:  kontakt@baumpflege-und-garten.de
Web: https://www.baumpflege-und-garten.de
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