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Voraussetzungen für sichere und rechtskonforme Fällarbeiten
Entlang der Straßen sowie in den öffentlichen Grünanlagen der Hansestadt stehen rund eine halbe Million Bäume. Nicht einberechnet sind die Bestände auf privaten Grundstücken wie Gärten. Sie alle tragen maßgeblich zu einem besseren Klima und einer höheren Lebensqualität bei, während sie der hiesigen Tierwelt Nahrung und Unterschlupf bieten. Eben weil Stadtbäume so wichtige Funktionen erfüllen und nicht nur als schöne Zierde dienen, sind Fällarbeiten in Hamburg an rechtliche Voraussetzungen geknüpft.
Umweltrecht: Grundlegende Verordnungen für den Baumschutz
Obwohl etwas Privateigentum ist, kann man nicht immer nach Belieben damit umgehen – auch bei Bäumen nicht. Abseits von Obstbäumen und wirtschaftlich genutzten Gehölzen genießt ein Großteil der Bäume rechtlichen Schutz. Wenn ein Baum gefällt werden muss, stehen die Besitzer in der Pflicht, zunächst alle Anforderungen der relevanten Gesetze einzuhalten. Dazu zählen insbesondere:
- Hamburger Baumschutzverordnung (BaumschutzVO)
- Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG)
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
In Summe regeln diese Verordnungen, welche Bäume unter Schutz stehen und welche Maßnahmen verboten sind. Das übergeordnete Ziel ist, den städtischen Baumbestand und Lebensräume für Tiere zu erhalten, während ein ökologisches Gleichgewicht sichergestellt wird.
Manchmal stehen die Erhaltungsziele im Konflikt mit anderen wie der Verkehrssicherungspflicht. Hier ist es die Baumschutzverordnung, welche als Checkliste bei einer drohenden Baumfällung fungiert und Auskunft darüber gibt, welche Ausnahmen für die untersagten Arbeiten gelten. Beispielsweise, wenn die Stand- und Bruchsicherheit nicht wiederhergestellt werden kann oder ein Baum die Nutzung eines Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt. Außer in akuten Gefahrensituationen muss bei geschützten Bäumen zuerst ein Fällantrag bei den zuständigen Behörden gestellt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema unter https://www.baumpflege-und-garten.de/baumfaellung/checkliste-bei-einer-baumfaellung-in-hamburg/.
Fachgerechte Durchführung einer Baumfällung in der Praxis
Eine Ausnahmegenehmigung kann für die Antragssteller mit einer Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung verbunden sein. Bei geschützten Bäumen handelt es sich zumeist um große Gehölze. So stehen einzelne Gehölze ab einem Stammumfang von 80 cm in der Hansestadt unter Schutz. Sowohl aufgrund der Höhe als auch des Gewichts der einzelnen Baumteile ist es schon aus Sicherheitsgründen ratsam, den Baum professionell fällen zu lassen. In der Regel übernehmen Fachbetriebe die vorausgehende Dokumentation sowie die Antragsstellung bei den Behörden.
Die gründliche Planung und Risikobewertung bildet das Fundament für die Fällarbeiten. Unter Berücksichtigung der Umgebung und möglicher Hindernisse wie Immobilien, Straßen und anderen Bäumen kann die Fällrichtung bestimmt und der Sicherheitsbereich abgesteckt werden. Ist ein kontrollierter Fall nicht möglich, können Bäume auch stückweise von oben abgetragen werden. Seilunterstützte Arbeitstechniken in Verbindung mit Rigging haben hier den Vorteil, dass sie auch bei eingeschränkten Platzverhältnissen durchgeführt werden können.
Abschließend wird der Baumstumpf mitsamt Wurzelwerk entfernt, um die Fläche freizumachen. Bei den anfallenden Holzmengen muss der Grünabfall fachgerecht entsorgt werden – beispielsweise einem örtlichen Kompostwerk, das auch größere Baumteile annimmt.
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