All Stories
Follow
Subscribe to Futura GmbH - pflegen, betreuen, beraten

Futura GmbH - pflegen, betreuen, beraten

Aus Pflegestufen werden Pflegegrade - das neue Pflegestärkungsgesetz

Bis zum Ende des Jahres gelten noch die altbekannten Pflegestufen, die mit der Pflegeversicherung 1995 eingeführt worden sind. Bislang dienten sie vordergründlich dazu, die Pflegebedürftigkeit in eine von drei Pflegestufen einzuordnen. Die jeweilige Pflegestufe gibt Auskunft über die Höhe der täglich notwendigen Pflegezeit und der hauswirtschaftlichen Versorgung, damit auch über das Anrecht auf Sach- und Geldleistungen. Ab dem 01. Januar 2017 wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert: Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) ersetzt die alten gesetzlichen Bestimmungen. Die übergreifenden Reformziele sind die Gleichstellung psychischer und körperlicher Faktoren bei der Pflegebedürftigkeit sowie durchschnittlich höhere Leistungen der Pflegeversicherung.

Im Rahmen der Pflegereform ist die Abschaffung der bisherigen Pflegestufen eine der wichtigsten Änderungen. Fünf neue Pflegegrade werden das alte Einstufungssystem ab 2017 ersetzen. Eine notwendige Neuerung, die vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zugutekommt. Grundlegender Maßstab wird künftig der Selbstständigkeitsgrad der Pflegebedürftigen sein - die zeitliche Bewertungskomponente rückt in der Hintergrund. Während sich das derzeitige Begutachtungsverfahren hauptsächlich auf körperliche Einschränkungen bezieht, werden mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) geistige Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Eine Pflegegrad-Einstufung erfolgt nach den folgenden Kriterien:

1. Mobilität (Gewichtung: 10%)

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Gewichtung: 15%)

4. Selbstversorgung (Gewichtung: 40%)

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Gewichtung 20%)

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung: 15%)

Daraus ergibt sich folgendes Punktesystem für die Pflegegrade:

Pflegegrad 1: 12,5 bis 27 Gesamtpunkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Gesamtpunkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)

Pflegegrad 5: 90 bis unter 100 Gesamtpunkte (schwerste / besondere Anforderung an pflegerische Versorgung)

Eine neue Begutachtung ist nicht nötig, da eine automatische Neueinteilung stattfindet. Versicherte mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächsthöheren Pflegegrad eingeteilt, während Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz vorliegt, von ihrer Pflegestufe in den übernächsten Pflegegrad eingeteilt werden:

Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz) = Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) = Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) = Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) = Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) = Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) = Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) = Pflegegrad 5

Härtefall = Pflegegrad 5

Menschen, die bereits eingestuft sind, erfahren durch die Reform keinerlei Nachteile. Im Gegenteil - die meisten Versicherten erhalten ab 2017 deutlich bessere Leistungen. Mehr Informationen zum neuen Pflegestärkungsgesetz finden Sie unter http://www.futura-berlin.de/news/neues-pflegestaerkungsgesetz.html.

More stories: Futura GmbH - pflegen, betreuen, beraten
More stories: Futura GmbH - pflegen, betreuen, beraten
  • 24.08.2016 – 09:13

    Ein Tag bei einem Berliner Pflegedienst für behinderte Menschen

    "Vierundzwanzig Stunden in vier Minuten zwanzig" heisst der neue Imagefilm mit dem Interessenten und/oder pflegebedürftige Menschen intime Einblicke in den Alltag des Spandauer Pflegenetzwerks erhalten. Wer ist Futura Berlin? Welche Menschen leben hier? Wer arbeitet hier? Das neue Video erzählt auch den Werdegang des Unternehmens und die Motivation Menschen mit ...

  • 13.07.2016 – 13:14

    Persönliche Assistenz - für ein selbstbestimmtes Leben in Eigenregie

    Der klassische Pflegebegriff deutet ein Betreuungsverhältnis an, bei dem Menschen mit Behinderungen eine passive Rolle in ihrem Alltag einnehmen. Pflegeleistungen werden von Dritten bestimmt, organisiert und ausgeführt. Demgegenüber wird Hilfebedürftigen mit dem Prinzip der persönlichen Assistenz ermöglicht, eigenständig als Protagonisten ihres Lebens aktiv zu ...

  • 02.06.2016 – 12:59

    Freiheitskämpfer, Glücksbringer und andere Helden gesucht

    Berlin (ots) - Sozialverbände beklagen seit langen einen großen Mangel an Pflegekräften für behinderte Menschen nicht nur in Berlin. Speziell persönliche Assistentinnen und Assistenten werden gesucht. Dagegen kann man doch etwas tun, dachte sich das Spandauer Pflegenetzwerk Futura und entwickelte mit der Agentur brandproject die Kampagne "Ziemlich beste Assistenten". Der Name der Initiative war schnell gefunden. Wer ...