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Kompakt und übersichtlich - das Bundesteilhabegesetz und die Reform der Eingliederungshilfe

Kompakt und übersichtlich - das Bundesteilhabegesetz und die Reform der Eingliederungshilfe
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Das Bundesteilhabegesetz stellt eine der größten sozialpolitischen Reformen der vergangenen Jahre dar. Es bringt große Änderungen für die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland mit sich. Um den Überblick zu behalten, hat der Berliner Pflegedienst Futura die wichtigsten Informationen - insbesondere im Hinblick auf die Eingliederungshilfe und die Assistenzhilfe - kompakt gebündelt.

Reform in vier Stufen

Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz und die Reform der Eingliederungshilfe verabschiedet. Es wird in vier Stufen - 2017, 2018, 2020 und 2023 - in Kraft treten. Das Gesetz soll unter anderem die Unterstützung, die Menschen mit Behinderung für eine gleichberechtigte Teilhabe brauchen, neu regeln. So sollen sie mehr Vermögen ansparen und selbstbestimmter leben können. Diese Unterstützung soll auf den individuellen Bedarf abgestimmt und künftig durch das Bundesteilhabegesetz im gesamten Bundesgebiet einheitlich geregelt werden. Diese finanziellen Mittel werden den Leistungsberechtigten selbst zur Verfügung gestellt, um eigenständig über die notwendige Unterstützung bestimmen zu können.

Gleichermaßen soll das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt werden, indem nicht mehr zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen unterschieden wird. Zusätzlich wird ab 2020 die Eingliederungshilfe in das Leistungsrecht des Sozialgesetzbuch IX implementiert und aus den existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe abgespalten. Ein Wechsel, der die Eingliederungshilfe aus dem jetzigen "Fürsorgesystem" herausführen und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln soll. Unter anderem werden Einkommen und Vermögen von Lebenspartnern bei der Eingliederungshilfe künftig nicht mehr angerechnet.

Trotzdem wird es auch in Zukunft Einschränkungen bei der Entscheidungsfreiheit geben. Insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung bleiben Hürden erhalten, wie der Mehrkostenvorbehalt oder die Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe.

Bundesteilhabegesetz und Eingliederungshilfe kompakt

Das Bundesteilhabegesetz und die Reform der Eingliederungshilfe kommen mit äußerst umfangreichen Neuerungen einher. Zur besseren Übersicht hat der Berliner Pflegedienst Futura die wichtigsten Eckdaten auf ihrem Infoportal für Persönliche gebündelt: http://www.persoenliche-assistenz-berlin.de/2017/07/20/informationen-bundesteilhabegesetz. In dieser Übersicht liegt das Augenmerk speziell auf den Änderungen bei der Eingliederungshilfe und der Assistenzhilfe. Das Infoportal dient dazu, aktuelle und relevante Inhalte zur Persönlichen Assistenz sowie themenverwandten Bereichen bereitzustellen.

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