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Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung
Selbstbestimmung. Teilhabe. Inklusion. Wichtige und bedeutsame Begriffe, die nicht nur im gesellschaftlichen Diskurs immer mehr in den Fokus rücken. Auch in der Praxis eröffnen sich zahlreiche Lösungen und Wege, deren Ziel ein gleichberechtigtes Miteinander ist. Für Menschen mit Behinderungen stellt das Persönliche Budget einen dieser Wege dar. Statt der üblichen Dienst- oder Sachleistungen erhalten Budgetnehmer feste finanzielle Zuwendungen, mit denen sie selbstständig über die benötigten Teilhabeleistungen entscheiden können. Ganz nach dem Motto: mehr Freiheit, mehr Verantwortung, mehr Eigenständigkeit.
Die Grundlagen des Persönlichen Budgets
Körperliche, geistige oder mehrfache Behinderungen können dazu führen, dass man im Alltag auf Hilfe von außen angewiesen ist. In Deutschland wird von Seiten des Gesetzgebers und der Rehabilitationsträger dafür Sorge getragen, dass jeder die Unterstützung erhält, die er oder sie benötigt. Damit auch die Selbstbestimmung nicht eingeschränkt wird, haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Hintergrund ist die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts: Die Gestaltung der Hilfe soll damit nicht alternativlos durch Dritte geregelt werden müssen.
Wie bereits erwähnt, erhalten Budgetnehmer Geld anstelle von Dienst- oder Sachleistungen. Dank des Persönlichen Budgets können Menschen mit Behinderung selbst die Hilfeleistungen zusammenstellen und kaufen, die ihren eigenen Hilfebedarf decken. Dazu zählen unter anderem Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe im Arbeitsleben sowie der sozialen Teilhabe. Ein Beispiel ist die Anstellung einer oder mehrerer Assistenzkräfte, die dem Budgetnehmer - nun in der Rolle eines Arbeitgebers - in den gewünschten Lebensbereichen unterstützend zur Seite stehen. Dabei wird in Eigenregie festgelegt, wie, wann und von wem die benötigten Leistungen erbracht werden. Diese können von haushälterischen Tätigkeiten über pflegerische Maßnahmen bis hin zur Begleitung in der Freizeit reichen.
Die Antragsstellung im Überblick
Der antragsberechtigte Personenkreis für das Persönliche Budget umfasst Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Personen, gesetzliche Betreuer sowie - sofern die Leistungsberechtigten minderjährig sind - die Eltern. Auf den ersten Blick kann die Antragsstellung sehr komplex wirken. Um offene Fragen und letzte Unsicherheiten zu klären, ist es immer ratsam, sich die Hilfe erfahrener Ansprechpartner einzuholen. Informationssuchenden eröffnet sich ein breit gefächertes Angebot an Beratungsstellen, welche von den Leistungsträgern selbst über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis hin zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung reicht, welche im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes eingeführt wurde.
Nach einem Beratungsgespräch zum Hilfebedarf und den benötigten Leistungen, kann das Antragsverfahren eingeleitet werden. Im ersten Schritt wird ermittelt, welcher Kostenträger zuständig ist. Bei trägerübergreifenden Budgets sind mehrere Stellen beteiligt, beispielsweise die Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämter. Im Rahmen der anschließenden Bedarfsfeststellung werden die benötigten Unterstützungsleistungen identifiziert, um bei der Budgetkonferenz über die Höhe des Geldbetrages entscheiden. Zur Umsetzung des Persönlichen Budgets wird eine schriftliche Zielvereinbarung zwischen dem zuständigen Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten abgeschlossen. Diese Vereinbarung unterscheidet sich von Fall zu Fall. Was sie jedoch mindestens enthält, sind konkrete Regelungen zur Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, der Nachweisführung über die erhaltenen Leistungen, der Qualitätssicherung sowie der Höhe des Budgets. Nach der endgültigen Bewilligung können die notwendigen Schritte unternommen werden, um die Teilhabeleistungen - im Rahmen der Zielvereinbarung - nach eigenen Wünschen auszuwählen und zu gestalten.
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