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Pflegereform braucht Lösungen für die ambulante Versorgung

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In Deutschland leben rund vier Millionen pflegebedürftige Menschen. Ein großer ebenso wie wichtiger Teil der Gesellschaft, der sich seit Jahren mit steigenden Pflegekosten konfrontiert sieht. In Verbindung mit dem gravierenden Mangel an ausgebildeten Pflegekräften ist es zu einer Notwendigkeit geworden, das System zu reformieren. Dieser Herausforderung will sich die Bundesregierung unter der Leitung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn annehmen, um in Zukunft eine besser bezahlbare Pflege gewährleisten zu können. Während Vorschläge für eine Verbesserung in der stationären Pflege vorliegen, werden ambulante Versorgungsformen bislang nicht ausreichend berücksichtigt.

Bisherige Eckpunkte der Pflegereform

In den vergangenen Wochen sind die ersten Überlegungen zur Pflegereform seitens des Bundesgesundheitsministeriums bekannt gemacht worden. Die Kosten, die Pflegebedürftige über die reine Pflege hinaus tragen müssen, steigen stetig. So zahlen Heimbewohner monatlich im Schnitt 786 Euro zusätzlich als pflegebedingten Eigenanteil dazu. Der erste Vorschlag sei daher, diesen Eigenanteil in der stationären Pflege für längstens 36 Monate auf maximal 700 Euro im Monat zu begrenzen. Dies diene einerseits der finanziellen Entlastung, andererseits einer besseren Planbarkeit. Zudem sollen die Bundeslänger künftig für jede vollstationär versorgte Person einen Investitionskosten-Zuschuss von 100 Euro im Monat tragen. Gleichwohl soll auch eine faire Bezahlung der Pflegekräfte gefördert werden, indem nur ambulante Pflegedienste und Pflegeheime zugelassen werden, die nach Tarif oder tarifähnlich entlohnen. Mittels eines jährlichen Pflegebudgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege soll die Pflege zu Hause verbessert werden, während pflegende Angehörige mehr Leistungen erhalten sollen.

Ambulante Pflege muss attraktiver gemacht werden

Unterschiedliche Bedürfnisse setzen voraus, dass sich Pflegebedürftige eine passende Versorgungsform für ihre individuelle Lebensgestaltung aussuchen können. Besonders im Hinblick auf die uneingeschränkte Selbstbestimmung nimmt die ambulante Pflege mit Versorgungsformen wie der Persönlichen Assistenz und Betreuten Wohngemeinschaften eine entscheidende Rolle ein. Betrachtet man jedoch die bisherige Reformplanung, rücken diese Optionen in den Hintergrund. Zwar sollen die Eigenanteile in der Heimpflege gedeckelt werden, jedoch nicht in der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Im Vergleich zu ambulanten Versorgungsformen, bei denen die notwendigen Leistungen im eigenen Zuhause oder einer Wohngemeinschaft erbracht werden, würde die Attraktivität der Heimpflege steigen. Eine Entwicklung, die mit dem Grundsatz "ambulant vor stationär" im Konflikt steht.

Schon jetzt rufen viele Menschen mit Behinderung, die von einem ambulanten Pflegedienst begleitet werden, nur die Leistungen ab, die sie sich auch leisten können. Die tatsächlich benötigten Hilfestellungen übersteigen jedoch oftmals die finanziellen Möglichkeiten. Insofern sind die ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung in vielen Fällen unzulänglich, um den individuellen Bedarf umfassend zu decken. Genau wie in der Heimpflege fällt auch bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst ein Eigenanteil an, wenn die vollständigen Pflegekosten nicht über die Pauschale gedeckt werden können. Auch hier wäre es essenziell, den Eigenanteil für eine bessere Finanzierbarkeit zu deckeln. Zwar sollen das Pflegegeld, die Zuschüsse für die ambulante Pflege oder die Tagespflege zum 1. Juli des kommenden Jahres um fünf Prozent angehoben werden - ob diese Änderungen jedoch ausreichen werden, bleibt abzuwarten. Letztlich wird die Erhöhung des Sachleistungsanspruchs ein entscheidendes Thema der Reform bleiben, um die Attraktivität der ambulanten Versorgung für Pflegebedürftige zu erhöhen.

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