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Assistenzhilfe: Arbeitgeber- und Dienstleistermodell im Vergleich

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Wahlfreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben. Insbesondere, wenn es um die Organisation der eigenen Pflege geht. Dahingehend ist es Menschen mit Behinderung nun seit mehr als zehn Jahren möglich, zwischen Sach- und Dienstleistungen sowie dem Persönlichen Budget zu wählen. Dabei handelt es sich um eine Geldleistung, die zum 01. Juli eingeführt wurde und auf die seit dem 01. Januar 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Darüber hinaus steht Menschen mit Behinderung in Berlin mit dem Leistungskomplex 32 eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, mit dem sie ihre Assistenzhilfe über einen Pflegedienst organisieren können.

Das Persönliche Budget gilt wiederum bundesweit und dient als Alternative zu vordefinierten Pflegeleistungen, um den eigenen Hilfebedarf zu decken. Die größten Vorzüge liegen dabei in der Eigenständigkeit und Entscheidungsfreiheit. Mit dem Budget, dessen Summe sich am individuell festgestellten Bedarf richtet, können benötigte Unterstützungsleistungen selbst eingekauft und geregelt werden. Darunter auch die Persönliche Assistenz. Im Rahmen des Arbeitgebermodells können LeistungsempfängerInnen ihre Assistenzkräfte selbstständig auswählen, einstellen und koordinieren. Indem sie als eigenverantwortliche ArbeitgeberInnen agieren, übernehmen sie auch sämtliche Pflichten, die damit einhergehen.

Pflichten im Arbeitgebermodell

Das Persönliche Budget stellt LeistungsempfängerInnen frei, wie sie ihren Hilfebedarf decken, solange dies im Sinne der individuellen Zielvereinbarung geschieht. In der Vereinbarung ist unter anderem geregelt, in welcher Form der Nachweis für die Verwendung der Geldleistung erbracht werden muss. Die Persönliche Assistenz ist hierbei eine Möglichkeit, mit der Menschen mit Behinderung ihre Begleitung und Pflege einkaufen können. Während das Persönliche Budget dafür die finanzielle Grundlage bildet, müssen sich LeistungsempfängerInnen um den Großteil der Verwaltungs-, Personal- und Organisationsaufgaben kümmern. So kommt mit großer Freiheit auch große Verantwortung einher.

Zusammengefasst beschreibt das Arbeitgebermodell das Verhältnis zwischen den LeistungsempfängerInnen und den Assistenzkräften. Die Assistenzkräfte werden unmittelbar von den LeistungsempfängerInnen ausgesucht und eingestellt – gänzlich ohne die Außeneinwirkung einer dritten Partei. Als unabhängige ArbeitgeberInnen müssen sie vielzählige Pflichten wahrnehmen. Wie bei einem Betrieb müssen Stellenausschreibungen verfasst und veröffentlicht, Bewerbungsgespräche durchgeführt, Arbeitsverträge abgeschlossen, Dienstpläne erstellt und Teams zusammengestellt werden. Überdies müssen auch die Gesetze und Regeln im Arbeitsrecht und Arbeitsschutz eingehalten, Löhne pünktlich ausgezahlt, Nachweise für die Leistungsträger geführt werden und mehr.

Dienstleistermodell für das Persönliche Budget

Es wird schnell deutlich, dass das Arbeitgebermodell von zahlreichen Pflichten umrahmt ist. Diese haben in erster Instanz nur wenig mit dem eigentlichen Zweck, nämlich der Deckung des Hilfebedarfs, zu tun. Letztlich bedeutet Unabhängigkeit auch ein hohes Maß an Verantwortung – für sich selbst genauso wie für die Assistenzkräfte und den Einsatz des Persönlichen Budgets. Daher sollte man sich im Voraus gut überlegen, ob man diese Anforderungen erfüllen möchte. Während sich viele Menschen mit Behinderung diesen Aufgaben ohne Weiteres stellen können, ist es anderen zeitlich oder aus anderen Gründen nicht möglich. Ihnen eröffnet das Dienstleistermodell eine zusätzliche Alternative. Die Assistenzhilfe wird dabei nach wie vor über das Persönliche Budget geregelt, wobei die Verwaltungsaufgaben von einem Pflegedienstleister übernommen werden.

Im Dienstleistermodell behält man sämtliche Freiheiten bei, die mit dem Persönlichen Budget einhergehen. Jedoch sind die Assistenzkräfte nicht bei den LeistungsempfängerInnen eingestellt, sondern bei einem ambulanten Pflegedienst wie Futura aus Berlin (https://www.futura-berlin.de/persoenliche-assistenz/persoenliches-budget.html). Welche Leistungen wann, wo, wie und von wem erbracht werden wird weiterhin selbst bestimmt. Der Unterschied zum Arbeitgebermodell liegt darin, dass die bürokratischen und gesetzlichen Pflichten auf den Dienstleister übergehen. Auf diesem Wege wird die gesamte Organisation und Verwaltung erleichtert, womit der Fokus auf die Pflege- und Teilhabeleistungen gerückt wird. Nicht zuletzt hat man bei unvorhersehbaren Situationen immer einen Ansprechpartner zur Seite, der das Arbeitgeberrisiko übernimmt und auch für die Qualitätssicherung der Pflege einsteht. Vorzüge, die das Dienstleistermodell für viele Menschen mit Behinderung zu einer passenden Lösung machen.

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