HRK-Vize-Präsident begrüßt Änderungen beim Promotionsrecht in NRW
HRK-Vize-Präsident begrüßt Änderungen beim Promotionsrecht in NRW: Prof. Dr. Karim Khakzar, Sprecher der Mitgliedergruppe Fachhochschulen (FH) und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und HRK-Vize-Präsident, sieht in den geplanten besseren Promotionsmöglichkeiten in NRW den richtigen Schritt. Das Land stärke damit die angewandte Forschung an Fachhochschulen.
Die regierenden Fraktionen von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen schlagen im Rahmen der aktuell im Landtag diskutierten Hochschulgesetz-Novelle Veränderungen beim Promotionsrecht vor. Demnach soll das heutige Graduierteninstitut für Angewandte Forschung der Fachhochschulen in NRW (GI NRW) in ein Promotionskolleg überführt werden, dessen Fachbereichen nach erfolgreicher Begutachtung durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht verliehen wird. "NRW setzt mit diesem Vorschlag sehr konsequent auf die großen Potenziale der Fachhochschulen in der angewandten Forschung", meint Prof. Dr. Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda, Vize-Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Sprecher der Mitgliedergruppe Fachhochschulen (FH) und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in der HRK. Er verweist auf die Entwicklungen in anderen Bundesländern, insbesondere in Hessen, das bereits 2017 das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen an HAWs eingeführt hat. "Das Bundesland mit den meisten Hochschulen geht damit einen konsequenten und mutigen wissenschaftspolitischen Weg und setzt zugleich eigene Akzente", betont Khakzar, dessen Hochschule in Fulda bereits für mehrere Fachrichtungen, so zum Beispiel Informatik, Soziale Arbeit, Sozialwissenschaften und Public Health, das eigenständige Promotionsrecht vom Land Hessen verliehen bekommen hat.
"Heute ist völlig unstrittig, dass FHs und HAWs wichtige Beiträge zur angewandten Forschung leisten. Diese zählt inzwischen in allen Bundesländern zu den gesetzlichen Aufgaben der FHs/HAWs. Wie an den Universitäten ist Forschung ohne promovierende Nachwuchswissenschaftler schlicht nicht möglich. Die von den Universitäten immer wieder favorisierten sogenannten kooperativen Promotionen unter der Regie der Universitäten funktionieren leider in vielen Fällen nicht oder nicht zufriedenstellend", stellt Khakzar fest. "Zum einen sind einige Fachdisziplinen an Universitäten nicht oder nur ganz am Rande vertreten, etwa in der Sozialen Arbeit oder in den Gesundheits- und Pflegewissenschaften. Zum anderen existieren die Kapazitäten an Universitäten überhaupt nicht, um zusätzliche Promotionen qualitätsgesichert betreuen und begutachten zu können. Laut Statistischem Bundesamt betreut zum Beispiel eine Professur in den Ingenieurwissenschaften im Mittel über zehn Doktorandinnen und Doktoranden. Das Argument der besseren Betreuung, welches von Universitätsvertretern immer wieder vorgebracht wird, ist nicht sehr plausibel", ergänzt Khakzar.
Das neue Hochschulgesetz in NRW führt nicht das pauschale, institutionalisierte Promotionsrecht für alle FHs bzw. HAWs in NRW ein. Vielmehr muss zunächst über das neu zu gründende Promotionskolleg für angewandte Wissenschaften ausreichende Forschungsstärke in der jeweiligen Fachrichtung nachgewiesen werden. "Bereits bisher haben die vielen kooperativen Promotionen gezeigt, dass die an FHs/HAWs durchgeführten Doktorarbeiten höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Geeignete Qualitätssicherungssysteme werden dies auch im neuen Promotionskolleg garantieren", ist sich Khakzar ganz sicher.
Deutlich bessere Rahmenbedingungen bei der Durchführung von Promotionen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sind der richtige nächste Schritt, nachdem diese ihre Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Laufe der Jahre signifikant gesteigert haben. "Weder werden die FHs/HAWs ihr eigenes, sehr praxis- und anwendungsorientiertes Profil aufgeben noch wird es zur Einheitshochschule in Deutschland kommen. Das Gegenteil ist der Fall: Sowohl bei den Universitäten als auch bei den FHs/HAWs ist seit vielen Jahren eine starke Profilbildung und Ausdifferenzierung zu beobachten. Das eigenständige Promotionsrecht den HAWs und der anwendungsorientierten Forschung vorzuenthalten, lässt sich heute nicht mehr rechtfertigen. Die wissenschaftliche Güte der Forschung an HAWs ist längst unumstritten. Promotionen an HAWs oder an von ihnen getragenen wissenschaftlichen Einrichtungen wie einem Promotionskolleg sind kein Angriff auf die Universitäten, sondern ein Gewinn und eine notwendige Ergänzung in unserem sich stets weiterentwickelnden Hochschulsystem. Ich hoffe daher sehr, dass CDU und FDP den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und damit auch ein klares Bekenntnis zu ihren erfolgreichen FHs/HAWs abgeben", resümiert Khakzar.
Dr. Antje Mohr Pressesprecherin Hochschule Fulda Leipziger Straße 123 36037 Fulda Tel.: +49 661 9640-943 E-Mail: antje.mohr@verw.hs-fulda.de www.hs-fulda.de