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Verlockung der glitzernden Geldanlage

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Verlockung der glitzernden Geldanlage

Verbraucherzentrale NRW: Gold und Bitcoin bleiben trotz aktueller Kurssteigerungen ein riskantes Geschäft

Das eine übt mit seinem sprichwörtlichen Glanz seit Jahrtausenden eine magische Anziehungskraft aus, das andere gibt es erst seit 2009 und zieht immer wieder Investoren an: Gold und Bitcoin sind immer wieder als alternative Geldanlage gefragt. Derzeit macht beides Schlagzeilen mit neuen Kurssteigerungen. Der Wert einer Feinunze Gold liegt derzeit bei fast 2.000 US-Dollar und damit nur knapp unter dem Allzeithoch vom Sommer 2020. Die Kryptowährung Bitcoin stieg Anfang November auf über 33.000 Dollar – eine neues Jahreshoch. Ihr Kursverlauf gleicht jedoch einer Achterbahnfahrt. Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW, gibt Tipps, wann eine solche Geldanlage vertretbar ist, welche Risiken drohen und was Menschen beachten sollten, die derzeit Bitcoin oder Gold in Form von Schmuck, Münzen oder Zahnkronen verkaufen wollen.

  • Gold nur als kleiner Teil der Geldanlage: Gold in Form von Barren oder Münzen sagt man nach, dass es krisensicher sei und seinen Wert nie vollständig verliere. Auch wenn ersteres in der Vergangenheit oft der Fall war und letzteres bei physischem Gold richtig ist, macht dies Gold aber keineswegs zu einer sicheren Geldanlage. Denn bei Gold setzt man allein auf die Kurssteigerung und mögliche Währungsgewinne – Zinsen oder Dividenden bringt diese Form der Geldanlage nicht ein. Die Entwicklung des Goldkurses hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Zinsentwicklung. Grundsätzlich gilt: Wenn es gute Zinsen für Tages- und Festgeld gibt, sinkt der Goldkurs, in Krisenzeiten steigt er meist wieder. Wer Gold kaufen will, sollte dies nur als Beimischung in Höhe von fünf bis maximal zehn Prozent seines Vermögens tun.
  • Vor Verkauf Vergleichsangebote einholen: Wer den hohen Goldpreis nutzen möchte, um Schmuck, Münzen oder Zahnkronen zu verkaufen, sollte nicht nur den aktuellen Goldkurs kennen, sondern auch den Goldanteil der zu veräußernden Stücke und deren Gewicht. Wichtig zu wissen: Der Goldkurs bezieht sich auf eine Feinunze von 31,1 Gramm und muss in Relation zum Gewicht des eigenen Schmuckstücks gesetzt werden. Aber Achtung: Auch wer den emotionalen Wert oder die Handwerkskunst höher bewertet als den reinen materiellen Wert, muss damit rechnen, nur letzteren zu erhalten. Der Goldanteil ist erkennbar an der Gravur: Ziffern wie beispielsweise 333, 585 und 750 benennen ihn in Promille. Bei 333 besteht also ein Drittel des Gesamtgewichts aus Gold. Bei Barren und Münzen wie dem Krügerrand ist der Goldgehalt vorgegeben. Ankaufspreise dafür schwanken tagesaktuell kaum und lassen sich über Vergleichsportale online einsehen. Der reine Materialwert dient vor allem als Orientierung, er kann beim Verkauf in der Regel nicht vollständig erzielt werden. Die Händler:innen kalkulieren einen Risikoabschlag oder einen Abschlag für Abschmelzkosten ein. Diese Werte können allerdings variieren, deshalb ist es ratsam, vor dem Verkauf verschiedene Angebote einzuholen und bei der Prüfung dabei zu sein.
  • Bitcoin: Kryptowährung mit Achterbahnkurs Ein Blick in die Entwicklung der letzten zehn Jahre zeigt, dass es bei Bitcoin sehr große Schwankungen gibt. In kürzester Zeit sind hohe Gewinne, aber auch große Verluste möglich. Es gab immer wieder in kurzer Zeit Verdoppelungen, aber auch Halbierungen des Kurses. Bitcoins können deshalb nicht als strategische Geldanlage bezeichnet werden, sondern sind ein Spekulationsobjekt. Das Risiko für erhebliche Verluste ist groß. Dazu kommen noch technische Risiken, denn Kryptowährungen müssen sicher aufbewahrt und gehandelt werden. Außerdem ist die Kryptowährung Bitcoin fast nirgendwo gesetzliches Zahlungsmittel. Bitcoins werden von keiner Zentralbank, Regierung oder Aufsichtsbehörde kontrolliert. Insbesondere hat man keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe. Wer trotzdem kaufen will, sollte dies nur als Beimischung von maximal fünf Prozent seines Vermögens tun. Und nur mit Geld, auf das man im Zweifel verzichten kann

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Tel. (0211) 91380-1101

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