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Verbraucherzentrale NRW geht gegen unberechtigte Schadensersatzforderung von 1N Telecom vor

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1N Telecom fordert unberechtigt Schadenersatz

Verbraucherzentrale NRW geht gegen Schreiben des Telekommunikationsanbieters vor und stellt Musterbrief zur Verfügung

  • 1N Telecom irritiert Verbraucher:innen mit Schreiben zum Anbieterwechsel und mit Schadenersatzforderungen
  • Das Unternehmen ist schon seit längerem im Visier der Verbraucherzentralen
  • Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht

1N Telecom sorgt erneut für Ärger bei Verbraucher:innen. Der Internetanbieter fordert in Briefen dazu auf, den bisherigen Internetanschluss zu kündigen und einen Auftrag zur Rufnummernportierung zu erteilen. Damit suggeriert der Anbieter den betroffenen Verbraucher:innen, dass sie einen Vertrag mit ihm abgeschlossen hätten. Die Betroffenen geben gegenüber der Verbraucherzentrale an, sich nicht an einen Vertragsabschluss erinnern zu können. Wer den Brief ignoriert, bekommt oft ein paar Wochen später erneut Post mit Schadenersatzforderungen in dreistelliger Höhe. „Die Forderungen des Anbieters sind in der Regel unberechtigt und eine gezielte Masche, um Verbraucher:innen zu verunsichern und zur Zahlung zu bewegen“, sagt Erol Burak Tergek, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hat das Unternehmen nicht reagiert. Nun wurde Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Betroffene sollten angeblichen Vertrag bestreiten

„Verbraucher:innen, die entsprechende Schreiben der 1N Telecom erhalten haben, sollten diese nicht ignorieren, sondern vorsorglich den angeblich geschlossenen Vertrag bestreiten und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung und Irrtums anfechten“, rät Tergek. Dafür stellt die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief zur Verfügung. Grundsätzlich muss zwar niemand auf eine unberechtigte Forderung reagieren. Nach Erfahrung der Verbraucherzentrale NRW beauftragt 1N Telecom jedoch teilweise Inkassobüros, um das angeblich offene Geld einzutreiben. Verbraucher:innen sollten sich dann darauf berufen, dass die Forderung bereits bestritten wurde, um einem möglichen gerichtlichen Mahnverfahren zu entgehen. Spätestens in einem Mahnverfahren müssen Betroffene reagieren, ob berechtigt oder nicht, kann die 1N Telecom ansonsten einen vollstreckbaren Titel beantragen und mit diesem die Forderung durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben.

Weitere Informationen und Links:

Für weitere Informationen

Pressestelle Verbraucherzentrale NRW

Tel. (0211) 91380-1101

presse@verbraucherzentrale.nrw

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40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/91380-1101
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