Anstieg beim Stornovolumen spricht für sich
Hinweispflicht auf die Verkaufsmöglichkeit am Zweitmarkt für Lebensversicherungen längst überfällig
Hamburg (ots)
Lebensversicherte verzichten bei Vertragskündigung nach wie vor auf Vorteile, die ein Verkauf am Zweitmarkt bringen würde. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist das Stornovolumen von Lebensversicherungen in 2017 mit 12,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 2016 wieder leicht gestiegen. "Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich in Bezug auf das Stornoverhalten von Lebensversicherten nicht viel geändert hat", sagt Dr. Marcus Simon, Vorstand der Winninger AG. "Immer noch ist den meisten Versicherungsnehmern unbekannt, dass es mit dem Policenverkauf eine bessere Alternative zur Kündigung gibt, denn etwa ein Drittel dieser Policen hätte am Zweitmarkt gewinnbringend verkauft werden können. Wir sind der Meinung, dass diese Unwissenheit nur durch eine Hinweispflicht auf den Zweitmarkt behoben werden kann. Dieser sollten Versicherungsunternehmen ebenso wie Banken und Vermittler nachkommen."
Versicherte, die ihren Vertrag auf jeden Fall kündigen wollen oder auf Grund eines Liquiditätsengpasses kündigen müssen, sollten diesen besser am Zweitmarkt verkaufen. Hier erhalten sie in der Regel zwei bis vier Prozent mehr Geld und behalten ebenfalls einen Rest-Todesfallschutz (beim Tod der versicherten Person erhalten die Hinterbliebenen die Todesfallsumme abzüglich des Kaufpreises und der bis dahin eingezahlten Prämien und einer Verzinsung als nachträgliche Kaufpreiserhöhung ausgezahlt).
"Von einer Hinweispflicht, wie es sie in anderen Ländern seit vielen Jahren gibt, werden deutsche Verbraucher profitieren", so Simon. "Aber auch für die Versicherungsunternehmen und die Vermittler ist das nicht von Nachteil, da die verkauften Policen ja bis zum Ablauf weitergeführt werden. So wird das Versichertenkollektiv nicht durch Storno geschwächt und der Bestand des Maklers reduziert sich ebenfalls nicht."
Winninger kauft unabhängig vom Versicherungsunternehmen nahezu alle Kapitallebens- und -Rentenversicherungen, die folgende Kriterien erfüllen: der Mindestrückkaufswert beträgt 10.000 Euro und die Mindestrestlaufzeit drei Jahre. Bei größeren Verträgen wird auch der Ankauf von kürzeren Restlaufzeiten geprüft. Ausgeschlossen sind Direktversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen sowie Riester- oder Rürup-Verträge.
Die Winninger AG mit Sitz in Hamburg setzt mit ihrem innovativen, online basierten Ankaufsprozess einen neuen Standard im Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Bereits im Jahr 1999 haben ihre Gesellschafter den Ankauf von Lebensversicherungen in Deutschland ins Leben gerufen und verfügen über entsprechend langjährige Erfahrung. Das Unternehmen kauft ausschließlich deutsche Kapitallebens- und Rentenversicherungen.
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