Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Unscharfe Formulierungen gefährden die Rechtssicherheit
Die KZBV zum geplanten Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Berlin (ots)
Anlässlich des heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): "Die Zahnärzteschaft vertritt bereits seit Jahren geschlossen und unmissverständlich ein Null-Toleranz-Prinzip gegenüber korruptem Verhalten. Korruption darf an keiner Stelle toleriert, sondern muss vielmehr konsequent sanktioniert werden, was durch strikte berufsrechtliche Maßnahmen auch bereits seit langem geschieht. Die grundsätzliche Absicht des Gesetzes ist also keine schlechte, da korruptives Verhalten das für jede Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt beeinträchtigt. Der Gesetzgeber hat jedoch trotz intensiver Anmahnung von Seiten der Selbstverwaltung keine konkrete Formulierung des Korruptionstatbestandes getroffen. Stattdessen wird ein abstrakter Rechtsbegriff gewählt, der Unsicherheit schafft. Die Folge wird sein, dass eine Präzisierung dieses Korruptionsstraftatbestandes erst über die Gerichtsbarkeit in langjährigen Auseinandersetzungen erfolgen kann."
Die KZBV hat auf ihrer Vertreterversammlung bereits zu Anfang des Monats ihre überarbeitete Compliance-Leitlinie vorgestellt. Die Leitlinie informiert über berufsrechtliche Pflichten, etwa bei der Leistungsabrechnung, der Beteiligung von Zahnärzten an Unternehmen oder der Erbringung zahntechnischer Leistungen. Sie soll Zahnärzten dabei helfen, Pflichtenverletzungen gegen bestehende Berufs-ausübungspflichten zu vermeiden.
Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sieht die Aufnahme eines neuen Paragrafen ins Strafgesetzbuch vor, der Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert.
Eine umfassende Stellungnahme der KZBV zur Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Gesetz kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.
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