Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
"Zukunft gestalten, Erreichtes bewahren"
Zahnarzt Martin Hendges zum neuen Chef der Vertragszahnärzte gewählt
Ute Maier und Karl-Georg Pochhammer stellvertretende Vorsitzende der KZBV
Berlin (ots)
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat am Mittwoch in Berlin mit einem überwältigenden Votum den neuen hauptamtlichen Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gewählt. In dieses Gremium wurden mit Martin Hendges, der zum Vorsitzenden des Vorstandes bestimmt wurde und Dr. Karl-Georg Pochhammer zwei Zahnärzte gewählt, die auch schon in der letzten Legislatur dem Vorstand angehörten. Als neue stellvertretende Vorsitzende wählten die Delegierten mit Dr. Ute Maier, Zahnärztin und von 2008 bis 2022 Vorsitzende der KZV Baden-Württemberg erstmals eine Frau in den Vorstand der KZBV. Hendges tritt die Nachfolge von Dr. Wolfgang Eßer an, der seit 2002 dem Vorstand der KZBV angehörte und die Körperschaft seit 2013 als Vorsitzender geleitet hat. Eßer, bei dem sich die Delegierten mit Standing Ovations für seinen unermüdlichen Einsatz und seine überaus erfolgreiche Arbeit bedankten, war wie angekündigt nicht erneut zur Wahl angetreten. Bis zur offiziellen Amtsübernahme des neuen Vorstands bleibt der bisherige Vorstand unter Dr. Eßer noch geschäftsführend im Amt.
Auch der Vorsitz der Vertreterversammlung, das oberste Entscheidungsgremium der Vertragszahnärzteschaft in Deutschland, wurde von den Delegierten satzungsgemäß neu gewählt: Die Mitglieder bestimmten Dr. Holger Seib, KZV Westfalen-Lippe zum künftigen Vorsitzenden. Dr. Karl-Friedrich Rommel, Vorstandsvorsitzender der KZV Thüringen und langjähriger bisheriger Vorsitzender der Vertreterversammlung, war nicht erneut zur Wahl angetreten. Die neu gewählten Stellvertreter im VV-Vorsitz sind Meike Gorski-Goebel, KZV Sachsen und Dr. Jürgen Welsch, KZV Bayerns.
Zukunftsfähig durch eine starke Selbstverwaltung
"Das uns als neuem Vorstand mit seiner Wahl entgegengebrachte Vertrauen der Vertreterversammlung gibt uns die notwendige Rückendeckung, in zunehmend schwieriger werdenden Zeiten einerseits die vertragszahnärztliche Versorgung in den kommenden Jahren weiterhin bedarfsgerecht, patientenorientiert und zukunftsfähig zu gestalten. Andererseits legen wir größten Wert darauf, die berechtigten Interessen der 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland gegenüber einer Politik durchzusetzen, die dem Berufsstand und seiner Selbstverwaltung in den vergangenen Jahren zunehmend Spielräume genommen und erhebliche versorgungspolitische Steine in den Weg gelegt hat.
Die Erfolge des KZBV-Vorstandes der letzten Jahre haben in aller Deutlichkeit gezeigt, von welch großer Bedeutung eine starke Selbstverwaltung gleichermaßen für unser Gesundheitssystem, die Versorgung und für den Berufsstand ist. An diese Erfolge wollen wir anknüpfen, sie stetig ausbauen und sichern. Wir werden geschlossen und im Schulterschluss mit allen Akteuren, die unseren Zielen folgen, und mit der Unterstützung des Berufsstandes Zukunft gestalten, Erreichtes bewahren und für die Weiterentwicklung einer wohnortnahen und präventionsorientierten Versorgung in Deutschland gemäß unserer 'Agenda Mundgesundheit 2021-2025' eintreten", sagte Martin Hendges, neuer Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, anlässlich seiner Wahl.
Hintergrund: Vorstand und Vertreterversammlung
Die Wahl des Vorstands steht nach den Vorgaben der Satzung der KZBV alle sechs Jahre an. Der seit 2005 hauptamtliche Vorstand wird bei seiner Arbeit durch den Beirat unterstützt, einem Gremium von Vorständen der 17 KZVen in den Ländern. Die Vertreterversammlung ist das "Parlament der Vertragszahnärzte". Sie hat 60 Mitglieder und wählt und kontrolliert den Vorstand. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Vorstände und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter nehmen 34 Sitze ein. Weitere 26 Delegierte werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.
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