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VW Skandal: Landgericht Potsdam verurteilt VW-Vertragshändler
Mehrverbrauchsprüfung seitens KBA nicht ausreichend
Weiterverkauf - fehlende Zulassungsmöglichkeit in der Schweiz

Potsdam/Trier (ots)

Das Landgericht Potsdam hat in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig erstrittenen Urteil vom 04.01.2017, Az. 6 O 211/16 einen VW-Vertragshändler aus Zossen zur Rücknahme eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Passats verurteilt.

Auch das Landgericht Potsdam kommt zu dem Ergebnis, dass der Einbau einer Manipulationssoftware einen erheblichen Mangel darstellt, der es dem Käufer erlaubt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein erheblicher Mangel schon dann vor, wenn ein "nicht ausräumbarer Verdacht eines nicht ganz unerheblichen Mangels besteht". Dabei sei entscheidend darauf abzustellen, ob der Mangel oder Mangelverdacht überhaupt restlos beseitigt werden könne. Es sei beispielsweise nicht auszuschließen, dass nachgerüstete Fahrzeuge mehr Kraftstoff verbrauchen als zuvor. Insoweit könne sich der Vertragshändler bzw. die Volkswagen AG auch nicht auf die im Prozess vorgelegten Bestätigungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) berufen, da das KBA diese Verbrauchsprüfung überhaupt nicht selbst vorgenommen habe und daher - so das Gericht - "nicht einmal das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund eigener Erkenntnis Gewähr hierfür übernimmt". Ebenso hat das Gericht berücksichtigt, dass auch etwa die fehlende Zulassungsmöglichkeit in der Schweiz eine zwar abstrakte aber doch beachtliche Beeinträchtigung der Entschließungsfreiheit des Käufers beim Weiterverkauf darstelle.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Das Urteil reiht sich ein in eine immer größere Zahl von Entscheidungen, die zugunsten der geschädigten Käufer ergehen. Begrüßenswert ist insbesondere, dass sich das Landgericht Potsdam als erstes Gericht auch kritisch mit den Bestätigungen des KBA auseinandersetzt und klarstellt, dass diese die Rechtsansicht von Volkswagen gerade nicht stützen. - Es wird immer enger für VW."

Pressekontakt:

Pressesprecher: Dr. Christof Lehnen
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Max-Plank-Straße 22
D - 54296 Trier

Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

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