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Diesel-Fahrverbote - aktuelles Urteil aus München - Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher, um Wertverluste zu vermeiden

München/Leipzig/Berlin/Trier (ots)

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten vertagt. Die Unsicherheit bei Diesel-Fahrern bleibt hoch. Denn auch die EU-Kommission macht Druck und will Deutschland zur Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte von Stickoxiden in der Luft zwingen. Über 10 Millionen Diesel-Fahrer sind dem totalen Wertverlust ihres Fahrzeugs scheinbar wehrlos ausgeliefert.

Ein ganz aktuelles Urteil des Landgerichts München I (Az. 29 O 14138) vom 09.02.2018 gibt betroffenen Diesel-Fahrern neue Hoffnung, jedenfalls dann, wenn sie ihr Fahrzeug bei einer Autobank finanziert haben. Das Gericht hat entschieden, dass Autokreditverträge der VW-Bank rechtsfehlerhaft sind und daher zeitlich unbeschränkt widerrufen werden können.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen erklärt: "Praktisch alle Autobanken und Leasinggeber belehren in ihren Verträgen nicht ordnungsgemäß über das sogenannte Widerrufsrecht. Daher können Verbraucher ihren Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren widerrufen."

Wird der Kreditvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf- und Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Die Verbraucher müssen keinen Käufer für ihren wertlosen Diesel finden, sondern geben ihn einfach an die Bank zurück. Den Kredit müssen sie nicht mehr abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung.

Das Münchener Urteil ist nicht das erste, dass die Trierer Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig erstritten hat. Bereits im Dezember 2017 hat die Kanzlei vor dem Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) einen ersten Musterprozess eines Diesel-Fahrers gegen die VW-Bank gewonnen. In einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Ellwangen (Az. 4 O 232/17) waren die Trierer Verbraucheranwälte im Januar 2018 ebenfalls gegen die Autobank erfolgreich.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Unsere Kanzlei führt bereits mehrere Hundert Prozesse gegen alle namhaften Autobanken, insbesondere für Diesel-Fahrer. Aus den mündlichen Gerichtsverhandlungen zu diesem rechtlich sehr schwierigen Thema können wir berichten, dass die überwiegende Zahl der Gerichte unserer Argumentation folgt. Angesichts der drohenden Fahrverbote in 70 deutschen Städten bietet der Widerruf Verbrauchern mehr denn je einen geschickten Ausweg aus der unverschuldeten Diesel-Falle."

Als eine der führenden Anwaltskanzleien im Autokredit-Widerrufsrecht berät und vertritt die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig bundesweit über 2.500 Verbraucher gegen alle namhaften deutschen Autobanken. Die Kanzlei bietet auf ihrer Internetseite einen kostenlosen Rechner an, mit dem Verbraucher ihre Ansprüche leicht berechnen können.

Rechner:

http://ots.de/Gx6XYo

Beitrag des Verbrauchermagazins ZDF WISO zum Musterprozess vor dem Landgericht Berlin:

http://ots.de/VFJz6i

Beitrag des Verbrauchermagazins ARD plusminus zum Musterprozess vor dem Landgericht Berlin:

http://ots.de/jGOX3p

Weitere Einzelheiten zum Berliner Verfahren unter:

http://ots.de/ULfsFf

Pressekontakt:

Pressesprecher: Dr. Christof Lehnen
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Max-Plank-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

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