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Black Friday: Einstweilige Verfügung

Medienkampagne zum Markenschutz von "Black Friday" - Deutsches Gericht verhängt einstweilige Verfügung gegen Onlinemedium

Berlin/Wien (ots)

Die mediale Auseinandersetzung um die Online-Abverkaufsaktion und entsprechenden Markenrechte an "Black Friday" beherrschte über Wochen die deutschen Medien. Dieser inszenierten Kampagne wurde nun durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin Einhalt geboten: Die Betreiberin des Onlinemediums mobilegeeks.de darf nicht länger behaupten, dass die Black Friday GmbH mit dem Versand von Abmahnungen aufgrund unberechtigter Nutzung der Marke "Black Friday" begonnen bzw. solche Abmahnungen gemeinsam mit ihrer Lizenzgeberin versandt habe.

Dazu Black Friday GmbH-Geschäftsführer Konrad Kreid: "Die mediale Aufmerksamkeit durch die intensive Berichterstattung hat unsere Bekanntheit enorm gesteigert. Um unseren Businesspartnern und Kunden auf einem gerade entstehenden Online-Abverkaufsmarkt optimale Handelsbedingungen zu gewährleisten, habe wir uns das rechtmäßige Verwenden der deutschen Marke "Black Friday" über einen Lizenzvertrag gesichert.

Wer diesen ordentlichen Rechtsschutz nicht akzeptieren möchte, kann hiergegen rechtliche Schritte einleiten. Dass einige Konkurrenten versuchen, uns mit falschen Behauptungen auf einigen Medienseiten massenhaft anzuschwärzen, ist sehr verwunderlich. Ebenso verwunderlich ist auch, dass insbesondere einige Onlinemedien wohl das wirtschaftliche Interesse an eigenen Affiliate-Aktionen zum Black Friday über einen staatlich durch ordentliche Registrierung verbrieften Markenschutz stellen."

Man sei nun froh, dass das Landgericht Berlin die einstweilige Verfügung gegen das laut Impressum in Taiwan ansässige Onlinemedium mobilegeeks.de erlassen habe und sich der ordentliche Lizenzvertrag der Black Friday GmbH bezahlt mache - man könne sich mit den Business- und Handelspartnern nun befreit auf neue Online-Abverkaufsaktionen konzentrieren, so Kreid.

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   Tel.: +43/1/317 25 82 - 0
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