British American Tobacco (Germany) GmbH
EuGH-Urteil führt zu Verwerfungen am deutschen Markt
3 Millionen Konsumenten von vorportionierten Feinschnitten direkt betroffen
Hamburg (ots)
In dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Anwendung des Tabaksteuergesetzes hat heute der Europäische Gerichtshof sein Urteil verkündet. Im Kern ging es dabei um die steuerliche Behandlung vorportionierter Feinschnittprodukte, die in Folge der steuerbedingten Preisentwicklung bei Fertigcigaretten auf wachsende Nachfrage preissensibler Raucher stoßen.
In seinem Urteil folgte der Europäische Gerichtshof dem bereits im Juli veröffentlichten Schlussantrag des EU Generalanwaltes mit dem Ergebnis, dass Tabak, der vom Hersteller bereits in eine Einheit mit der Form und Größe einer Cigarette gebracht wurde, als Cigarette zu versteuern ist. Gegenwärtig wird der so genannte vorportionierte Feinschnitt in Deutschland als Halbfertigprodukt verstanden und entsprechend niedriger als fertige Fabrikcigaretten besteuert. Von dem Verfahren nicht betroffen waren Tabake zum Selbstdrehen bzw. -stopfen.
Auf Herstellerseite sind durch die Umstellung der Tabaksteuer für vorportionierte Tabake Produktionsstandorte und damit auch Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwachen Regionen gefährdet. BAT hofft, die Bundesregierung davon überzeugen zu können, dass es eine angemessene Frist gibt, um den Konsumenten zu Fabrikcigaretten zurückzuführen und in der die Produktion ausgesteuert bzw. eine Umstellung auf andere Produkte vorgenommen werden kann.
British American Tobacco ist unverändert der Auffassung, dass die deutschen Finanzbehörden diese innovativen Produkte zutreffend als Feinschnitttabak steuerrechtlich einordnet haben. Das jetzt getroffene Urteil des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt nicht die besonderen Bedingungen des deutschen Marktes.
Vorportionierter Feinschnitt hat gegenwärtig einen Anteil von 15 Prozent am Absatz im Inland versteuerter Cigaretten und Feinschnittprodukte. Im Jahresdurchschnitt 2004 waren es rund 9 Prozent. Die Verlagerung der Nachfrage hin zu in Deutschland versteuerten Halbfertigprodukten konnte einen Teil des Konsums für den Fiskus auffangen, der sonst in legalen oder illegalen Grenzverkehr und Schmuggel abgewandert wäre. Es ist zu befürchten, dass viele der rund drei Millionen preissensiblen Konsumenten auf der Suche nach Alternativen den Anteil unversteuerter Ware am deutschen Markt weiter anschwellen lassen.
Schon heute sind fast 17 Prozent der in Deutschland gerauchten Cigaretten nicht mit einer deutschen Steuerbanderole versehen und gehen damit dem Fiskus als Einnahmequelle verloren. Mit der zusätzlichen Nachfrage nach unversteuerten Cigaretten verbunden sind die Ausweitung des organisierten Schmuggels und die dauerhafte Bildung krimineller Strukturen am deutschen Markt. Gleichzeitig sind diese illegalen Absatzkanäle eine ideale Basis für das weitere Vordringen von Produktfälschungen, die in hohem Maße die Gesundheit der Raucher gefährden.
Die British American Tobacco (Germany) GmbH ist ein Tochterunternehmen von British American Tobacco p.l.c., dem global zweitgrößten internationalen Cigarettenhersteller. Weltweit werden den Konsumenten rund 300 Marken in 180 Ländern angeboten. Das Unternehmen produziert in 81 Fabriken in 64 Staaten und beschäftigt über 90.000 Mitarbeiter. In Deutschland hat BAT einen Marktanteil von jeweils über 23 Prozent bei Cigaretten und bei Feinschnitt-Tabakprodukten. Marken des Unternehmens sind hier Lucky Strike, Pall Mall, Gauloises, HB, Dunhill, Lord, Prince, Winfield, Westpoint, Samson, Javaanse Jongens, Schwarzer Krauser u.a.
Für ergänzende Fragen erreichen Sie Rainer Stubenvoll, Corporate Communications Manager, unter der Tel.-Nr. 040 / 4151-2573. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf unserer Website www.bat.de.
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