Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
BundeswehrVerband erhebt verfassungsrechtliche Bedenken gegen Vorschläge der Zukunftskommission
Auf Wehrgerechtigkeit darf nicht verzichtet werden
Berlin (ots)
Gertz: Hauptzweck der Streitkräfte ist Verteidigung und nicht Krisenintervention
Der Vorsitzende des BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz, hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschläge der "Zukunftskommission" vorgebracht. Der Verfassungsgrundsatz, nachdem die Streitkräfte zur Bündnis- und Landesverteidigung aufgestellt werden, sei von der Kommission ins Gegenteil verkehrt worden, so Gertz.
In dem Bericht der Kommission, der am 23. Mai von Altbundespräsident Richard von Weizsäcker vorgestellt wurde, wird empfohlen, Fähigkeiten, Strukturen und Umfänge der Bundeswehr primär aus der Eignung zur Krisenintervention abzuleiten. Mit den dafür bereitgestellten Kräften müsse im Wesentlichen auch die Bündnisverteidigung geleistet werden. Dazu Gertz: "Die Kommission will die Kräfte, die für Konfliktregelungseinsätze vorgesehen sind, deutlich vergrößern. Das ist der richtige Weg, wenn man die Soldaten und ihre Familien nicht überfordern will. Aber eine Focussierung auf Kriseneinsätze verkehrt eigentlich das, was der Hauptzweck der Streitkräfte ist - Landes- und Bündnisverteidigung - ins Gegenteil." Man müsse allerdings auch darauf achten, dass Parlament und Regierung Instrumente zur Krisenprävention entwickeln.
Als "verfassungsrechtlich nicht gangbar" bezeichnete Gertz den Vorstoß, die Zahl der Wehrpflichtigen von 130 000 auf 30 000 Mann zu reduzieren. "Wer auf die Wehrgerechtigkeit verzichtet, wird ein verfassungsrechtliches Problem haben", sagte der DBwV-Bundesvorsitzende. Als ernst zu nehmenden Hinweis im Kommissionsbericht wertete Gertz das Minderheitsvotum des Kommissionsmitgliedes Knut Ibsen. "Dieses Votum bringt die Verfassungswidrigkeit vollständig auf den Punkt", so der Verbandschef.
Der Kommissionsbericht enthält nach den Worten des Bundesvorsitzenden auch zahlreiche "hilfreiche Vorschläge", die in den künftigen Reformplänen für die Bundeswehr berücksichtigt werden müssten. Dazu gehören u.a. die Verbesserung der Unteroffizierausbildung (Feldwebellaufbahn), die Angleichung der Ostbezüge an das Westniveau und eine verbesserte Besoldungsstruktur für Mannschaftslaufbahnen.
Die Empfehlung der Kommission, ein neues Personalstärke- und Strukturanpassungsgesetz zu erlassen, das die Reduzierung des Personalbestandes sozialverträglich macht, begrüßte Gertz ausdrücklich.
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