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Gertz: So beginnt die Demontage des Staatsbürgers in Uniform
DBwV kritisiert Eingriff in das passive Wahlrecht von Soldaten

Berlin (ots)

Sperrfrist mit Verabschiedung "Änderung Soldatengesetz"
Genehmigung von Sonderurlaub für die Ausübung des kommunalen
Wahlmandats steht künftig unter Genehmigungsvorbehalt des
Verteidigungsministeriums
Als Rückschritt verurteilte der Deutsche BundeswehrVerband die
heute vom Bundestag beschlossene  Änderung des Soldatengesetzes.
Danach wird Sonderurlaub für die Ausübung des kommunalen Wahlmandats
von Soldaten künftig unter Genehmigungsvorbehalt des
Bundesministeriums der Verteidigung stehen. "Das ist ein Schlag gegen
die bislang von allen Bundesregierungen geförderte Integration von
Soldaten in die Gesellschaft. Wer Soldaten die Ausübung des passiven
Wahlrechtes derart erschwert, beginnt mit der Demontage des
Staatsbürgers in Uniform", erklärte der DBwV-Bundesvorsitzende,
Oberst Bernhard Gertz. "Die Streitkräfte sollen modern und
zukunftsfähig werden, doch den Soldaten verordnete man eine Rolle
rückwärts", sagte Gertz.
Nach Auffassung des Verbandes hat Minister Scharping, der den
Gesetzentwurf zu verantworten hat, seiner Truppe einen "denkbar
schlechten Dienst erwiesen". Der Genehmigungsvorbehalt bedeute nicht
nur eine Behinderung der Mandatsausübung selbst, sondern führe zur
Abschaffung der tatsächlichen Wahlmöglichkeit von Soldaten
schlechthin. "Niemand wird einem Soldaten, der sich um den Sitz in
einem Gemeinderat bewirbt, sein Vertrauen schenken, wenn jederzeit
damit zu rechnen ist, dass er wegen Versagung des Sonderurlaubs über
einen längeren Zeitraum nicht für die politische Arbeit zur Verfügung
steht".
Für den Eingriff in das passive Wahlrecht des Soldaten bestehe
"absolut kein Handlungsbedarf". Die Einsatzbereitschaft der
Streitkräfte habe durch die Gewährung von Urlaub für kommunale
Vertretertätigkeit noch nie Einbußen erfahren. Mit dem dürftigen
Argument, dass bislang ein einziger Soldat vor Gericht den
Sonderurlaub durchsetzte, sei nunmehr das Parlament genötigt worden,
zur Regelung von Einzelfällen ein Gesetz zu erlassen.
Wenigstens sei auf Betreiben der Koalitionsfraktionen und mit
Zustimmung der FDP-Fraktion die ursprünglich geplante Neufassung des
Gesetzes gemildert worden, so der DBwV. Mit der jetzigen Lösung, nach
der die Entscheidungsbefugnis über die Gewährung von Sonderurlaub
ausschließlich beim Verteidigungsministerium liegt und nicht bei den
Disziplinarvorgesetzten, sei der geplante Eingriff in die Rechte der
Soldaten wenigstens etwas abgeschwächt worden.

Rückfragen bitte an:

Wilfried Stolze
Tel.-Nr. 0228 / 3823-212 oder 0171 / 4168800

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