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Auch Soldatinnen haben ein Recht auf Gleichstellung

Bonn (ots)

BundeswehrVerband fordert Übertragung des
Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes auf die Streitkräfte
Bonn. Unverständnis und Kritik rufen beim Deutschen
BundeswehrVerband die Pläne der Bundesregierung hervor, den
Geltungsbereich des so genannten Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes
nicht auf die Streitkräfte zu übertragen. "Gerade mit Blick auf die
jetzt erfolgte Öffnung aller Verwendungen und Laufbahnen für Frauen
muss der Gesetzgeber  auch diesen nächsten Schritt tun, der zur
faktischen Gleichstellung der Soldatinnen führen kann", sagt
Verbandsvorsitzender Oberst Bernhard Gertz. Denn andere
gesellschaftliche Lebensbereiche hätten gezeigt, dass der rechtlichen
nicht immer die faktische Gleichstellung folge. Dies stellten auch
die Autoren des Gesetzestextes in der Begründung fest.
"Zwar sind nicht sämtliche Bestimmungen auf die Bundeswehr zu
übertragen, doch kann ohne großen Aufwand ein Ausnahmetatbestand für
Soldatinnen in dem Gesetzeswerk geschaffen werden", sagt Gertz. Der
Dienstgeber habe aufgrund seiner besonderen Fürsorgepflicht den
Soldatinnen und Soldaten gegenüber ohnehin für Gleichstellung in
seinem Bereich zu sorgen. Dies müsse auch gesetzlich verankert
werden. Die "Ansprechstellen für spezifische Probleme weiblicher
Soldaten" , die das Verteidigungsministerium eingerichtet hat,
reichten da bei weitem nicht aus.
Das Ziel des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes ist es, die
tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen
Dienst entscheidend voranzubringen. Der Entwurf wurde am 28. März dem
Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet.
Wilfried Stolze
Tel.-Nr. 0228 / 3823-212 oder 
         0171 / 4168800

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