Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Richtungweisende Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat
Gertz:
Längst noch nicht alle Forderungen der Soldaten erfüllt
Berlin (ots)
Heute fallen in Berlin für Soldaten richtungweisende Entscheidungen. Im Bundestag wird das lang umstrittene Versorgungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesrat passieren das Neuausrichtungsgesetz und das 6. Besoldungsänderungsgesetz.
"Das heute verabschiedete Versorgungsänderungsgesetz beweist, dass unsere Demonstration am 26. November mit 25.000 Soldaten und Polizisten Wirkung gezeigt hat." Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz, die verabschiedete Neuregelung. "Die Politiker haben gesehen, dass wir uns nicht alles gefallen lassen. Insbesondere im Fall des qualifizierten Dienstunfalles sind entscheidende Verbesserungen erzielt worden."
In dem neugefassten Versorgungsänderungsgesetz liegt ein qualifizierter Dienstunfall bereits dann vor, wenn die Verletzung des Soldaten auf Grund einer latenten Gefahr im Einsatz entstanden ist. Bisher musste der Soldat eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben nachweisen können, um bessere Versorgungsleistungen zu erhalten.
"Allerdings können wir uns mit den Regelungen des Versorgungsänderungsgesetzes insgesamt nicht zufrieden erklären." Gertz führte aus, dass die geplanten Kürzungen in der Versorgung die Besonderheiten des Soldatenberufes nicht im Geringsten berücksichtigen. Die geplante Änderung stelle einen gravierenden Verstoß gegen das Alimentationsprinzip dar. Der Deutsche BundeswehrVerband werde alles versuchen, die geplanten Regelungen noch im Bundesrat zu stoppen.
"Auch die im Bundesrat verabschiedeten Regelungen im Neuausrichtungsgesetz und 6. Besoldungsänderungsgesetz greifen zu kurz." Zwar ist mit den neuen Gesetzen ein Einstieg in einen attraktiveren Dienst für Soldaten geschaffen worden. Allerdings blieben Kernforderungen des Deutschen BundeswehrVerbandes unberücksichtigt. So gibt es immer noch die Regelung, dass Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nicht für einen Arbeitgeber tätig werden dürfen, mit dem sie in der bisherigen Verwendung Kontakt hatten. "Wie sollen da unsere jungen SaZ 12 bei der geplanten engen Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der Wirtschaft eine vernünftige Anschlussverwendung finden?" Gertz plädierte für eine Überarbeitung der vorgelegten Gesetze.
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