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Richtungweisende Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat
Gertz: Längst noch nicht alle Forderungen der Soldaten erfüllt

Berlin (ots)

Heute fallen in Berlin für Soldaten
richtungweisende Entscheidungen. Im Bundestag wird das lang
umstrittene Versorgungsänderungsgesetz beschlossen und im Bundesrat
passieren das Neuausrichtungsgesetz und das 6.
Besoldungsänderungsgesetz.
"Das heute verabschiedete Versorgungsänderungsgesetz beweist, dass
unsere Demonstration am 26. November mit 25.000 Soldaten und
Polizisten Wirkung gezeigt hat." Mit diesen Worten kommentierte der
Vorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz,
die verabschiedete Neuregelung. "Die Politiker haben gesehen, dass
wir uns nicht alles gefallen lassen. Insbesondere im Fall des
qualifizierten Dienstunfalles sind entscheidende Verbesserungen
erzielt worden."
In dem neugefassten Versorgungsänderungsgesetz liegt ein
qualifizierter Dienstunfall bereits dann vor, wenn die Verletzung des
Soldaten auf Grund einer latenten Gefahr im Einsatz entstanden ist.
Bisher musste der Soldat eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben
nachweisen können, um bessere Versorgungsleistungen zu erhalten.
"Allerdings können wir uns mit den Regelungen des
Versorgungsänderungsgesetzes insgesamt nicht zufrieden erklären."
Gertz führte aus, dass die geplanten Kürzungen in der Versorgung die
Besonderheiten des Soldatenberufes nicht im Geringsten
berücksichtigen. Die geplante Änderung stelle einen gravierenden
Verstoß gegen das Alimentationsprinzip dar. Der Deutsche
BundeswehrVerband werde alles versuchen, die geplanten Regelungen
noch im Bundesrat zu stoppen.
"Auch die im Bundesrat verabschiedeten Regelungen im
Neuausrichtungsgesetz und 6. Besoldungsänderungsgesetz greifen zu
kurz." Zwar ist mit den neuen Gesetzen ein Einstieg in einen
attraktiveren Dienst für Soldaten geschaffen worden. Allerdings
blieben Kernforderungen des Deutschen BundeswehrVerbandes
unberücksichtigt. So gibt es immer noch die Regelung, dass Soldaten
nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nicht für einen
Arbeitgeber tätig werden dürfen, mit dem sie in der bisherigen
Verwendung Kontakt hatten. "Wie sollen da unsere jungen SaZ 12 bei
der geplanten engen Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der Wirtschaft
eine vernünftige Anschlussverwendung finden?" Gertz plädierte für
eine Überarbeitung der vorgelegten Gesetze.
Wilfried Stolze
Tel.-Nr. 030 / 8047 03 30
Jürgen Meinberg
Tel.-Nr. 0228 / 3823-212

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