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Gertz: Der Gesetzgeber muss die Wehrpflicht sicherheitspolitisch begründen und gerecht gestalten

Hannover (ots)

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur
Wehrpflicht erklärt der Bundesvorsitzende des BundeswehrVerbandes,
Oberst Bernhard Gertz: "Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden,
dass die Vorlage des Landgerichts Potsdam, eine so genannte
Richtervorlage nach Artikel 100 des Grundgesetzes, unzulässig ist. Es
hat keine Sachentscheidung getroffen, es hat aber natürlich mit dem
Verwerfen dieser Richtervorlage auch dafür gesorgt, dass die Frage
zunächst entschieden ist."
Gertz sagte, er habe mit diesem Beschluss gerechnet, "weil ich
immer sicher gewesen bin, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die
Aufgabe des Gesetzgebers wahrnehmen wird. Denn es ist nach dem
Gewaltenteilungsgrundsatz sicher Aufgabe des Parlaments und der
Regierung, darüber zu befinden, ob es eine ausreichende
sicherheitspolitische Legitimation für die allgemeine Wehrpflicht
gibt, und genau dies hatte das Landgericht Potsdam ja bezweifelt. Da
musste sich das Bundesverfassungsgericht sicher Beschränkungen
auferlegen. Und selbst wenn es Zweifel hat, musste der Ball ins
Spielfeld des Gesetzgebers zurückgespielt werden. Damit ist die
Debatte um die Wehrpflicht natürlich nicht beendet. Es war nur der
Auftakt einer Debatte, die den Wahlkampf beherrschen wird. Welches
Ende diese Debatte nehmen wird, vermag ich nicht zu prognostizieren."
Weiter sagte Gertz: "Die allgemeine Wehrpflicht muss immer
sicherheitspolitisch begründet werden. Darauf hat der frühere
Bundespräsident Roman Herzog vor Jahren zu Recht hingewiesen.
Parlament und Regierung sind aufgefordert, den Bürgern unseres Landes
diese sicherheitspolitische Begründung, die akzeptanzfähig bleiben
muss, zu vermitteln. Darüber hinaus müssen Parlament und Regierung
dafür sorgen, dass die Heranziehung zum Wehrdienst gerecht erfolgt."
Es müsse nun darüber diskutiert werden, wie die allgemeine
Wehrpflicht auch künftig ausgestaltet werden solle. Gertz betonte, er
gehe davon aus, dass die Mehrheit im Parlament und in der
Gesellschaft für den Fortbestand der allgemeinen Wehrpflicht
eintrete.
Rückfragen:
Wilfried Stolze
Tel.-Nr. 030 / 8047 03 30
Jürgen Meinberg
Tel.-Nr. 0228 / 3823-212

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