Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Ostermeier: Bundestag muss Ostbesoldung für Soldaten neu regeln
Enttäuschung über Verfassungsgerichtsurteil
Bonn (ots)
Der BundeswehrVerband wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ostbesoldung als eine bittere Pille: "Die Soldaten sind über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr enttäuscht", erklärt der Stellvertreter des Bundesvorsitzenden des Deutschen BundeswehrVerbandes, Wolfgang Ostermeier. Er forderte den Bundestag auf, nun eine Sonderregelung für die Soldaten herbeizuführen. "Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass Soldaten mit gleichen Dienstposten und gleichem Dienstgrad in derselben Kaserne unterschiedlich bezahlt werden. Immer öfter werden sie unter Gefahr von Leben und Gesundheit in den besonderen Auslandseinsatz versetzt. Sie erwarten vom Gesetzgeber aufgrund ihrer besonderen Situation eine umgehende parlamentarische Initiative, um eine einheitliche 100-prozentige Besoldung für alle Soldaten durchzusetzen."
Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten die Ost-Besoldung für derzeit noch mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Doch sie haben erneut Gestaltungsspielräume eingeräumt. Der Gesetzgeber habe sich zu Recht an den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen sowie dem allgemeinen Lebensstandard im Beitrittsgebiet orientiert. Die niedrigere Besoldung für Richter, Beamte und Soldaten in den neuen Ländern sei auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz noch gerechtfertigt. Allerdings weist das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass eine ausdrücklich als solche bezeichnete Übergangsregelung nicht beliebig verlängerbar sei. Es ließ insbesondere das Argument nicht gelten, dass zunächst eine völlige Angleichung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in Ost und West zu erreichen wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat also dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass in absehbarer Zeit eine Neuregelung unumgänglich ist. "Diesen Spielraum muss der Bundestag zugunsten der Soldaten nutzen", forderte Ostermeier.
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