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Ostermeier: Bundestag muss Ostbesoldung für Soldaten neu regeln
Enttäuschung über Verfassungsgerichtsurteil

Bonn (ots)

Der BundeswehrVerband wertet das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Ostbesoldung als eine bittere Pille:
"Die Soldaten sind über die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts sehr enttäuscht", erklärt der
Stellvertreter des Bundesvorsitzenden des Deutschen
BundeswehrVerbandes, Wolfgang Ostermeier. Er forderte den Bundestag
auf, nun eine Sonderregelung für die Soldaten herbeizuführen. "Es ist
nicht weiter hinnehmbar, dass Soldaten mit gleichen Dienstposten und
gleichem Dienstgrad in derselben Kaserne unterschiedlich bezahlt
werden. Immer öfter werden sie unter Gefahr von Leben und Gesundheit
in den besonderen Auslandseinsatz versetzt. Sie erwarten vom
Gesetzgeber aufgrund ihrer besonderen Situation eine umgehende
parlamentarische Initiative, um eine einheitliche 100-prozentige
Besoldung für alle Soldaten durchzusetzen."
Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten die Ost-Besoldung für
derzeit noch mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Doch sie haben
erneut Gestaltungsspielräume eingeräumt. Der Gesetzgeber habe sich zu
Recht an den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen sowie
dem allgemeinen Lebensstandard im Beitrittsgebiet orientiert. Die
niedrigere Besoldung für Richter, Beamte und Soldaten in den neuen
Ländern sei auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz noch
gerechtfertigt. Allerdings weist das Bundesverfassungsgericht darauf
hin, dass eine ausdrücklich als solche bezeichnete Übergangsregelung
nicht beliebig verlängerbar sei. Es ließ insbesondere das Argument
nicht gelten, dass zunächst eine völlige Angleichung der
wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in Ost und West zu
erreichen wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat also dem Gesetzgeber
ins Stammbuch geschrieben, dass in absehbarer Zeit eine Neuregelung
unumgänglich ist. "Diesen Spielraum muss der Bundestag zugunsten der
Soldaten nutzen", forderte Ostermeier.

Pressekontakt:

Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330
Jürgen Meinberg, Tel.: 0228/3823212

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