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SOS-Kinderdorf: Gesetzentwurf verdient den Namen Kindergrundsicherung nicht

SOS-Kinderdorf: Gesetzentwurf verdient den Namen Kindergrundsicherung nicht
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SOS-Kinderdorf fordert gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen. Der heute ins Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf verdient den Namen Kindergrundsicherung nicht - er schließt Kinder, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, aus der Kindergrundsicherung aus. Dies widerspricht klar der UN-Kinderrechtskonvention.

Dazu kommentiert Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V.:

„Der geplante Ausschluss von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz von der Kindergrundsicherung stellt eine grobe Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention dar. Denn Kinder, die nach Deutschland geflohen sind, haben dieselben Rechte wie Kinder, die in Deutschland geboren wurden. Den heute vorgelegten Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung halten wir für unzureichend; er ist lediglich eine Umbenennung alter Leistungen. Vom lange angekündigten Paradigmenwechsel in der Bekämpfung von Kinderarmut, auf den 2,8 Mio. armutsbedrohte Kinder seit Jahren warten, kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf nimmt die Situation von Kindern in Armut nicht in den Blick, sondern diskriminiert geflüchtete Kinder und meint, entgegen der Fakten andere Ziele, wie Erwerbsanreize für Alleinerziehende, priorisieren zu müssen. Dass eine Koalition, die mit dem Versprechen angetreten ist, Kinderrechte zu fördern und Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, ist enttäuschend.“

SOS-Kinderdorf e.V.
Magdalena Tanner
Pressesprecherin 
Mobil +49 170 375 8107

magdalena.tanner@sos-kinderdorf.de

Weiteres Material zum Download

Dokument:  Sperrfrist 27_9_5Uhr~grundsicherung.docx
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