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Verband der Chemischen Industrie (VCI)

Chemische Industrie fordert zeitgemäßes Erfinderrecht

Frankfurt (ots)

Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft und
der industriellen Forschung erfordern eine Reform des mehr als 40
Jahre alten Gesetzes über Arbeitnehmer-Erfindungen. Diese  Meinung
vertrat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) heute bei einer
Anhörung der Bundesregierung in Berlin. Ziel der Modernisierung müsse
es sein, durch einen Abbau nicht mehr zeitgemäßer Formalismen
Innovationen zu  fördern und den Forschungsstandort Deutschland im
internationalen Wettbewerb zu stärken. Auch in anderen wichtigen
Branchen - zum Beispiel im Maschinenbau, der Elektro- oder der
Automobilindustrie - sieht man dringenden Handlungsbedarf.
Eine gemeinsame Studie vom Bundesverband der Deutschen Industrie
und vom Bundesarbeitgeberverband über die Auswirkungen des Gesetzes
in der industriellen Praxis hat gezeigt, dass es - entgegen seiner
ursprünglichen Zielsetzung - Innovationshemmnisse aufbaut. So führt
das Arbeitnehmererfindergesetz zum Beispiel bei größeren
Forschungsgruppen, die erfolgreich an der Lösung eines
vielschichtigen technischen oder chemischen Problems gearbeitet
haben, nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten, wer sich als
Miterfinder qualifiziert hat und welcher Anteil an der Erfindung
welcher Person im Team zusteht. Danach richtet sich aber per
gesetzlicher Vorgabe in Deutschland die jeweilige Vergütung. Eine
Einigung der Mitarbeiter ohne negative Auswirkungen auf Teamgeist und
Motivationsfähigkeit kann vor allem dann zum Problem werden, wenn
Forschungsteams in einem multinationalen Konzern grenzüberschreitend
an einem Projekt arbeiten.
Zusätzlich belastet das Gesetz Unternehmen und Forscher mit einem
bürokratischen Aufwand, der nirgendwo sonst in der Welt praktiziert
werden muss, wenn es um die in einem Unternehmen entstandenen
patentierbaren Erfindungen geht. Der VCI strebt eine Angleichung der
deutschen Rechtslage an die internationale Rechtspraxis an:Zwei
Kernpunkte der Reformvorschläge des Chemieverbandes sind daher der
Abbau von Formalismen und die Einführung einfacher und transparenter
Vergütungssysteme. Aus der Sicht des VCI sollte der Erfinder zwar
weiterhin einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, denn
die Anreizwirkung einer finanziellen Belohnung ist allgemein
anerkannt. Für unangemessen hält der VCI jedoch das Verhältnis
zwischen der zu zahlenden Erfindervergütung und dem Kostenaufwand,
der den Unternehmen durch die komplexe Erfassung der Basisdaten für
die Vergütung und deren Berechnung entsteht. Untersuchungen zufolge
wird derzeit für jede Mark ausgezahlte Vergütung ein Betrag in etwa
gleicher Höhe für deren Ermittlung aufgewandt.
Die im deutschen Erfinderrecht vorhandenen Defizite erfordern
schnelles Handeln, um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken.
Der VCI spricht sich daher für eine Reform des
Arbeitnehmererfinderrechts noch in dieser Legislaturperiode aus.
Ansprechpartner:
VCI-Pressestelle
Manfred Ritz
Telefon 069/2556-1550
Fax 069/2556-2550
E-Mail  ritz@vci.de

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