Verband der Chemischen Industrie (VCI)
Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform
Entlastung nur unter erschwerten Bedingungen
Frankfurt/Main (ots)
"Eine klare Regelung für die Erbschaftsteuerreform, die Planungssicherheit für die Unternehmen schafft, ist überfällig. Wir begrüßen deshalb, dass es zu einer Einigung gekommen ist", erklärte Dr. Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) in Frankfurt. Zu den Inhalten des Kompromisses erklärte Tillmann: "Positiv ist, dass die Bedingungen flexibler gestaltet wurden, unter denen eine Entlastung möglich sein soll. In den Genuss einer vollständigen Freistellung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer wird allerdings kaum ein Unternehmer kommen, da die Voraussetzungen hierfür nach wie vor überzogen sind."
Zu begrüßen sei, so der VCI, dass die Haltefrist für eine Entlastung von der Erbschaftsteuer deutlich abgesenkt werden soll. Wichtig für die Familienbetriebe in der chemischen Industrie sei insbesondere, dass die Erbschaftsteuer nicht mehr, wie noch in Vorentwürfen vorgesehen, fallbeilartig in voller Höhe, sondern nur anteilig anfalle, wenn die Lohnsumme innerhalb der Haltefrist einen bestimmten Schwellenwert unterschreite.
Der VCI kritisierte aber, dass eine völlige Freistellung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer nur dann möglich sein soll, wenn das Unternehmen seinen Mitarbeiterstamm nach dem Erbfall über 10 Jahre hinweg konstant hält. Die Unternehmen müssten die Möglichkeit haben, auf Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld angemessen zu reagieren und so den Fortbestand des Unternehmens langfristig zu sichern. Es sei deshalb kaum anzunehmen, dass die Komplett-Freistellung des Betriebsvermögens in der Praxis eine große Rolle spielen werde.
Der Mittelstand in der deutschen Chemie ist ein wichtiger Eckpfeiler der Branche: Er beschäftigt gut ein Drittel der Arbeitnehmer und erwirtschaftet rund 30 Prozent des Umsatzes. Über 90 Prozent der 2.000 Chemieunternehmen haben weniger als 500 Mitarbeiter und zählen damit zum Mittelstand.
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