Verband der Chemischen Industrie (VCI)
Sicherheitsvorkehrungen der chemischen Industrie gegen Terroranschläge
Frankfurt am Main (ots)
Größtmögliche Sicherheit zu schaffen, ist ein elementares Anliegen der chemischen Industrie. Dieses Ziel hat verschiedene Teilaspekte: Sicherheit der Produktionsanlagen und Lagereinrichtungen, Schutz der Mitarbeiter, gefahrloser Transport der Produkte, sicherer Umgang der Kunden und Endverbraucher mit Chemikalien.
Die Sicherheit der Anlagen in der chemischen Industrie unterliegt einem kontinuierlichen Optimierungsprozess. Dies betrifft neben der reinen Anlagentechnik (Planung, Montage, Wartung) auch die Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensvorschriften für die Beschäftigten im Betrieb, berücksichtigt aber auch die Nachbarn im Umfeld der Werke und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt.
Die Unternehmen arbeiten darüber hinaus bundesweit mit den örtlichen Behörden in den Bereichen Notfall- und Katastrophenschutz eng zusammen. Dies gewährleistet, dass alle erforderlichen Schutzvorkehrungen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden.
Unmittelbar nach den Terror-Anschlägen in den USA am 11. September haben die Unternehmen interne Sicherheitskreise zusammengerufen und zusätzliche Abwehrmaßnahmen gegenüber terroristischen Anschlägen erörtert. Über die bereits vorhandenen Vorkehrungen zum Schutz gegen unbefugte Eingriffe hinaus wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um eine höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Nur ein Teil dieser Maßnahmen kann aus verständlichen Gründen hier dargestellt werden.
Mehrstufiges Konzept für die Anlagensicherheit
Das Sicherheitskonzept für chemische Anlagen ist mehrstufig aufgebaut. So soll zum Beispiel die Koordination technischer und organisatorischer Maßnahmen, die über die Erfordernisse der Störfall-Verordnung hinaus gehen, ein Höchstmaß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Vorsorge gewährleisten. Diese für den normalen Betrieb der Anlagen festgelegten Sicherheitsbestimmungen würden auch dazu beitragen, die Auswirkungen von unbefugten Eingriffen, wenn sie sich nicht verhindern lassen, zumindest zu verringern.
Aktuell getroffene organisatorische Maßnahmen:
- Die Wachsamkeit wurde verstärkt; dies betrifft die Bereiche innerhalb und außerhalb der Anlagen. Die Unternehmen arbeiten dazu eng mit den örtlichen Polizeidienststellen zusammen.
- Die Zugangskontrollen zu den Produktionsstandorten wurden weiter verschärft. Dies bedeutet strengere Personenkontrollen an den Eingängen, schärfere Überprüfung bei Produkt- und Materiallieferungen sowie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Werkfremden.
- Verstärkte Überprüfung und Überwachung von Fremdmitarbeitern unter Einbeziehung der Fremdfirmen.
- Intensive Kommunikation mit den örtlichen Behörden aus dem Bereich des Katastrophen- und Notfallschutzes. Die chemische Industrie kann auf viele Jahre vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Behörden und anderen externen Stellen zurück blicken. Dies hilft beiden Seiten, gemeinsam erforderliche zusätzliche Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.
- Sensibilisierung der Beschäftigten in den Unternehmen dafür, auffällige Aktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Anlagenbereiches zu melden.
- Um die getroffenen Maßnahmen zu kommunizieren und um weitere Schritte zu prüfen, hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) Gespräche mit Bundesbehörden und -ministerien geführt.
Umfeld sensibilisieren und Zugang zum Sicherheitsbericht einschränken
Neben den Beschäftigten in den Unternehmen selbst sollen - als präventive Maßnahme - auch die Anwohner der Werke für auffällige Aktivitäten sensibilisiert werden, um so ein Umfeld erhöhter Aufmerksamkeit zu schaffen.
Darüber hinaus muss die Möglichkeit der Informationsbeschaffung für potenzielle Attentäter soweit wie möglich verhindert werden. Vor dem Hintergrund der jüngsten Erkenntnisse und der Androhung weiterer terroristischer Anschläge sollten deshalb die gesetzlichen Vorgaben neu bewertet werden. Das heißt, es muss darüber diskutiert werden, in welchem Umfang sicherheitsrelevante Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind. Vieles spricht nach Meinung des VCI dafür, den Zugang zu detaillierten Unterlagen deutlich zu reduzieren. Dies gilt vor allem für den Sicherheitsbericht nach der Störfallverordnung. Das Gesetz sieht bereits vor, dass bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit entsprechende Unterlagen nicht für die Öffentlichkeit bereit gehalten werden müssen. Der VCI sieht diesen Tatbestand erfüllt. Eine Einschränkung in dieser Hinsicht würde vor allem das Risiko verringern, dass sensible Betriebsbereiche ohne weiteres lokalisiert und analysiert werden können.
Fazit
Die chemische Industrie hat eine Reihe von zusätzlichen Maßnahmen in enger Absprache mit den zuständigen Behörden getroffen oder auf den Weg gebracht, um ihre Werke vor Terrorakten noch besser zu schützen. Eine absolute Absicherung von Chemieanlagen gegen terroristische Anschläge ist aber nicht möglich.
Terrorismusbekämpfung ist Aufgabe des Staates. Dazu gehört auch, die Überprüfung von verdächtigen Personen durch die verfassungsrechtlichen Organe, wie zum Beispiel Bundesnachrichtendienst oder Verfassungsschutz, zu erleichtern. Die Maßnahmen der chemischen Industrie dienen dazu, die staatlichen Anstrengungen nach Kräften zu unterstützen.
Kontakt:
VCI-Pressestelle
Manfred Ritz
Telefon: 069/2556-1550
E-Mail: ritz@vci.de
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