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ISUV-Report 172: „Bürgergeld“ – Reizthema vieler Unterhaltspflichtiger

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Die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift des ISUV-Verband für Familienrecht, der ISUV-Report 171 ist erschienen. Wir greifen Themen, Botschaften, Meinungen, Lebenslagen, Gefühle von Mitgliedern – Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten - auf, die in Trennung und Scheidung leben.

Unser Titelthema befasst sich mit der Stimmungslage von Mitgliedern. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hebt immer wieder hervor: „Arbeit lohnt sich immer.“ Aber das nehmen ihm viele Trennungseltern, Unterhaltspflichtige mit geringem und mittlerem Einkommen nicht ab. Sie vergleichen die Segnungen des Bürgergeldes mit dem eigenen Status.

Bürgergeld – notwendiger Eigenbedarf

Im einführenden Artikel zum Bürgergeld werden die Ziele des Bürgergeldes, die Leistungen und die Änderungen im Vergleich zu Hartz IV sachlich vom Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Thomas Goes dargestellt. In einer Schlussbetrachtung hebt Goes die „Nähe“ von Bürgergeld und bedingungslosem Grundeinkommen hervor. In Bezug auf Unterhaltspflichtige mit geringem und mittlerem Einkommen reklamiert Goes eine Anhebung des Selbstbehaltes von 1400 EURO, den Anteil der Wohnkosten beziffert er mit 645 EURO. Der mit Veröffentlichung des Düsseldorfer Tabelle festgelegte Selbstbehalt erreicht diese Werte nicht.

Mediation bei Trennung und Scheidung

Ein hoher Anspruch: „Mit Mediation zurück in die Kommunikation“, den Anna Freitag, Mediatorin und ISUV-Kontaktstellenleiterin in Oldenburg stellt. Fakt ist, dass sich Mediation in immer mehr Konflikten als Lösungsmethode durchgesetzt hat. Allerdings muss man berücksichtigen: „Der Weg der Meditation bedeutet stets eine Reise ins Ungewisse, bei der das Reiseziel am Anfang noch nicht feststeht. Sie bedeutet aber auch die Chance, gemeinsam wieder Verantwortung für selbstbestimmte Lösungen zu finden, und das Gefühl der Ohnmacht, das oft in langjährigen Gerichtsprozessen aufkommt, zu überwinden. Es kann sich also durchaus lohnen, den Schritt der Mediation miteinander und auch füreinander zu wagen.“

Temporäre Bedarfsgemeinschaft

Mit diesem Artikel – Der sanfte Weg aus der Trennungs- und Scheidungsarmut“ - möchte der ISUV eine von den meisten Experten und Beratungsstellen vernachlässigte Möglichkeit beschreiben, wie durch Einkommen ergänzende Sozialleistungen der volle Mindestunterhalt, die Umgangskosten, Fahrtkosten sowie Kinderzimmer finanziert werden können. Es müssen keine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse gemacht oder auf den Umgang verzichtet werden, wenn das Einkommen bei unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern nicht reicht, um die Doppelbelastung zu stemmen. Für viele kann damit eine Abwärtsspirale mit dramatischen Folgen verhindert werden. Es profitieren beide Trennungseltern und vor allem die Kinder. Der dargestellte „Weg“ ist die temporäre Bedarfsgemeinschaft. Was das ist und wie das geht, wird auf den Seiten 9-11 in Report 171 dargestellt.

Kindergrundsicherung - Trennungseltern

„Im Januar werden wir die Eckpunkte der Kindergundsicherung beschließen, ein Gesetz vorlegen, welches 2024 verabschiedet wird. So könnten wir bereits 2025 Geld unbürokratisch und direkt auszahlen. Die Kindergrundsicherung ist ein Paradigmenwechsel“, sagt Familienministerin Lisa Paus. Es geht um viel Geld. Um in Sachen Kindergrundsicherung auf dem Laufenden zu sein, mitdiskutieren, Vorschläge machen zu können und die Interessen von Trennungseltern vertreten zu können, haben wir uns mit und bei einem Fachmann, Heinrich Schürmann, vors. OLG-Richter i. R., kundig gemacht. Schürmann ist einer der wenigen Juristen, der über den Tellerrand des Familienrechts schaut, die Schnittstellen zwischen Familienrecht – Sozialrecht – Steuerrecht kennt und entsprechende Vorschläge machen kann. Dies ist wichtig beim Thema Kindergrundsicherung, wo alle familienpolitischen Leistungen aus allen drei Rechtsbereichen gebündelt und hoffentlich effizient gesteigert werden. Im Artikel auf den Seiten 12 – 14 geht es um die Frage: „Was können Trennungsfamilien von der Kindergrundsicherung erwarten? – Geht es ihnen nach Einführung der Kindergundsicherung besser?“

Brennpunktthema "Verlassene Eltern"

Auf den Seiten 15/6 greifen wir ein Brennpunktthema auf „Verlassene Eltern“ Wir kennen die Probleme bei ISUV: Kontaktabbruch eine Kindes – die Frage nach dem „Warum“ – „Fehlersuche“ – Zahlen ohne Dank und Gegenliebe – die Verletzungen – das Gefühlschaos – Schwanken zwischen Depression und Aggression – das häufige Bemühen um Kontakt – die kalte Zurückweisung: zurückgesandte Briefe, Geschenke, das Blockieren in Sozialen Medien – immer wieder die bohrende Schuldfrage – Verlust der Enkelkinder – Hinwendung zum Glauben als Rückgrat - Flucht von einer Therapie in die nächste - Rolle von Therapien bei Kontaktabbrüchen - … Wie also mit einem Kontaktabbruch umgehen, wo gibt es Verständnis, was hilft gegen Verbitterung, wo werde ich gestärkt darin, nicht zu resignieren und in ständige Depression zu verfallen? Alle Aspekte werden im Artikel ehrlich, authentisch, empathisch angesprochen sowie schließlich Hilfe zur Selbsthilfe angeboten.

Weitere Themen – Titel

Lobbytätigkeit des Verbandes: Auf den Seiten 24 - 25 finden Sie einen Überblick der Lobbyarbeit des Verbandes.

In der "Urteilsbank" diesmal zwei Extraseiten zum Wechselmodell (20/1) und auf den Seiten 17 - 20 kommentiert Rechtsanwalt Simon Heinzel ein Urteil des BGH zum Unterhaltsrecht sowie ein Urteil des OLG Brandenburg zur „Festsetzung des Verfahrenswertes für Scheidungsverfahren“..

Im Internteil (S. 26 - 34) sind die verschiedenen Veranstaltungen in den Kontaktstellen von Dezember 2022 bis April 2023 angekündigt.

Auf den Seiten 35 – 38 Rechtstipps – Steuertipps - Buchtipps

Weihnachten im Kaleidoskop, Feedback auf die Weihnachtsbotschaft der Engel

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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