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Eckpunkte einer Unterhaltsreform bieten Getrenntlebenden und ihren Kindern Chancen – Eckpunkte Kindergrundsicherung für Trennungsfamilien unbekannt

Eckpunkte einer Unterhaltsreform bieten Getrenntlebenden und ihren Kindern Chancen – Eckpunkte Kindergrundsicherung für Trennungsfamilien unbekannt
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„Eckpunkte“ sind der Rahmen eines neuen Unterhaltsrechts für Kinder und betreuende Mütter. Bleibt es bei diesen Eckpunkten? Profitieren Trennungseltern von der Kindergrundsicherung?

Die Ampel strikt gerade an zwei Projekten, die Familien und Kinder betreffen. Die Kindergrundsicherung und die Reform des Unterhaltsrechts. Die Kindergrundsicherung ist durch, aber niemand weiß, ob und wie Trennungseltern profitieren. Der Kontrast des Vorgehens könnte nicht größer sein: Während die Familienministerin vage Eckpunkte in die Medien lancierte, ausdrücklich keine inhaltlichen Nachfragen zuließ, ruft Buschmann dazu auf, seine sehr konkreten, sachlichen Eckpunkte zu diskutieren. Ausdrücklich betont er, es gehe nicht um „Frauenrechte“ oder „Männerrechte“, sondern um Familienrecht, um Trennungsfamilien. „Wir begrüßen die Eckpunkte, sie tragen der sozialen Wirklichkeit Rechnung. Niemand kommt an der Tatsache vorbei, dass viele Mütter und Väter auch nach der Trennung gemeinsam betreuen. Trotzdem hat bisher nur einer allein gezahlt, obwohl er mitbetreut hat. Das ist ungerecht und respektlos. Daher soll jetzt der Grundsatz gelten, Beide betreuen, beide bezahlen“, betont die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.

Was Buschmann verhindern wollte, geschah am Wochenende. Opposition, einige Verbände pickten sich die Details aus den Eckpunkten, die dem eigenen Weltbild widersprechen. „Offensichtlich wurden die detaillierten Eckpunkte nicht gelesen, geschweige denn analysiert und im Kontext gesehen. Das führte zu oberflächlichen Meinungen und reflexartigen Abwehrreaktionen, die in den Medien einseitig aufgegriffen wurden“, kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler. Studiere man die Eckpunkte genauer, so erkennt man, dass „sie Trennungseltern, Müttern, Vätern und Kindern Chancen bieten.“

Buschmanns Reformpläne des Unterhaltrechts gehen von realen sozialen Lebenslagen nach Trennung und Scheidung aus: Getrennt, aber gemeinsam, ob im paritätischen Wechselmodell oder im asymmetrischen Wechselmodell oder traditionell vom Residenzmodell oder faktisch Alleinerziehende. Diese Lebenslagen sieht er als gegeben an, für sie sollen juristische Regelungen geschaffen werden. „Als Liberalen liegt es ihm fern, Menschen ein Modell vorzuschreiben, wobei gemeinsame Elternschaft im asymmetrischen Wechselmodell wirtschaftlich, sozial und pädagogisch sinnvoll im Interesse des Kindeswohls ist. Nach unseren Erfahrungen kann das mit entsprechender Unterstützung durch Coaching oder Mediation erreicht werden. Hier muss es neue Regelungen geben“, weiß und fordert Melanie Ulbrich.

ISUV begrüßt folgende Punkte:

  • Vorgesehene Anpassung des Betreuungsunterhalts auch bei nicht verheirateten Paaren,
  • Regelmäßige Anpassung des Selbstbehalts unterhaltspflichtiger Elternteile,
  • Berücksichtigung der regionalen Wohnkosten,
  • Berücksichtigung der Kosten der Mitbetreuung.

„Das sind Forderungen, die wir über viele Jahre immer wieder angemahnt haben, die jetzt hoffentlich umgesetzt werden, allerdings besteht bei allen Punkten in den kommenden Wochen noch erheblicher Gesprächsbedarf in Details und praktischer Umsetzung“, meint Ulbrich.

Ulbrich sieht weiterhin dringenden Informationsbedarf: „Offen ist die Frage, inwiefern die Überlegungen zum Unterhaltsrecht auch in die Planungen zur Kindergrundsicherung eingeflossen sind. Beide Vorhaben laufen aus unserer Sicht Hand in Hand und müssen eng miteinander abgestimmt sein. Von der Familienministerin Lisa Paus gab es trotz mehrfacher Nachfragen keine Information.“

Von zentraler Bedeutung ist für ISUV die Frage, wie juristischer Streit um Betreuung & Unterhalt vermieden werden kann. „Mehr Vereinbarungen statt Gerichtsbeschlüsse ist möglich, das sehen wir beim Coaching im Verband. Ziel der Reform muss es sein, Eltern, die betreuen wollen und können, dies auch zu ermöglichen um Kindern so die Chance zu geben, von den Ressourcen beider Eltern zu profitieren“, hebt Markus Witt, ISUV-Bundesbeauftragter für Politik hervor.

ISUV begrüßt, dass das Bundesjustizministerium mit Veröffentlichung seiner Eckpunkte auch einen fachlichen und gesellschaftlichen Diskussionsprozess ausdrücklich angestoßen hat. Dies sei, anders als bei der Kindergrundsicherung, ein positives Signal, um ein modernes Gesetz mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz zu schaffen. „ISUV wird sich in diesen Diskussionsprozess detailliert, konstruktiv und lösungsorientiert einbringen“, kündigt Witt an.

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Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

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Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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