Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
Unterhalt bei Trennung/Scheidung - Was steht mir zu, was muss ich zahlen?
Eine erfahrene Rostocker Rechtsanwältin stellt die unterschiedlichen Formen des Unterhalts bei Trennung und Scheidung anschaulich vor. Sie gibt auch rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen
Nach einer Trennung oder Scheidung geht es oft um Kindesunterhalt, aber auch um Trennungs-, nachehelichen oder Partnerunterhalt.
Rechtlich haben minderjährige Kinder vorrangig Anspruch auf Unterhalt. Für Getrenntlebende, Geschiedene und Ex-Partner kann ebenfalls Anspruch auf Unterhalt bestehen.
Eine erfahrene Rostocker Rechtsanwältin stellt am Montag, dem 20. November, 18.30 Uhr, in Rostock, Friedrichstr. 23 ("Frieda 23"), bei einer Präsenzveranstaltung die Grundsätze des Unterhaltsrechts anschaulich vor. Dann erläutert sie, unter welchen Voraussetzungen Anspruch besteht und welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss (Selbstbehalt). Auch die Berechnung des Unterhalts, wann er geändert werden kann, welche Auskunftsrechte und -pflichten bestehen und wie lange Unterhalt zu zahlen ist, wird erklärt.
Ferner gibt die Referentin rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen.
Über eine kleine Spende bei Teilnahme freuen wir uns.
Veranstalter/Anmeldung (ist ratsam): Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Rostock. Tel. 0151 18052831 (Frau Wendt) und Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst). E-Mail: Rostock@isuv.de
Manfred Ernst ISUV-Kontaktstelle Rostock Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e.V. Tel. 0170 5484542 Email: m.ernst@isuv.de