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Verantwortungsgemeinschaft: Pragmatisch, individuell freundschaftliche Beziehungen rechtlich absichern

Verantwortungsgemeinschaft: Pragmatisch, individuell  freundschaftliche Beziehungen rechtlich absichern
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Was wird aus der Verantwortungsgemeinschaft, eine soziale Wundertüte oder eine Büchse der Pandora, wie manche befürchten?

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat ein „Eckpunktepapier für Verantwortungsgemeinschaft“ herausgegeben. Ihm geht es primär darum, wie sich unverheiratete volljährige Menschen gegenseitig absichern können. „Gegenseitige rechtliche Absicherung für und mit Menschen, die man mag und denen man vertraut, ist sinnvoll und in verschiedenen Lebenslagen auch notwendig. Ich frage mich nur, konnte man dies bisher nicht auch schon mittels Vollmacht und Vertrag?“, fragt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich und fährt fort: „Wenn dann Abmachungen getroffen werden, geraten dann die Blutsverwandten mit den Wahlverwandten nicht in Konflikt? Die Verantwortungsgemeinschaft tangiert also auch erbrechtliche Fragen?“

Hintergrund:

Es gibt viele Beispiele für Lebenslagen, in denen ein Vertrag zur Lebensgemeinschaft sinnvoll sein kann. Wenn sich zwei ältere Menschen in einer Wohngemeinschaft zusammentun um so möglichst selbständig zu bleiben und selbstbestimmt zu leben. „Verantwortungsgemeinschaft kann ich mir auch vorstellen, wenn man Betreuung, Abholdienste, Einkäufe gegenseitig abstimmt und sich so das Leben leichter macht. Dabei muss allerdings die Solidarität innerhalb der Familie Vorrang haben. Es darf nicht sein, dass man unter dem Deckmantel der Verantwortungsgemeinschaft einen Trennungselternteil aushebelt“, gibt Melanie Ulbrich zu Bedenken.

Blick über die Grenzen

In anderen Ländern gibt es bereits ähnliche rechtliche Formen, etwa in Frankreich. Dort wurde bereits 1999 der „PACS“ eingeführt, der „pacte civile de solidarité“, zu Deutsch „bürgerlicher Solidaritätspakt“. Der PACS wird inzwischen häufiger geschlossen als die Ehe. Ein „PACS“ ist sehr leicht zu schließen und auch wieder aufzulösen. Allerdings kann er – im Unterschied zur Verantwortungsgemeinschaft - nicht von mehr als zwei Menschen geschlossen werden. Ähnlich gut kommt das Modell des gesetzlichen Zusammenwohnens (cohabitation légale) bei den Belgiern an, das dort seit 2000 die Ehe als rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft ergänzt. Anders als bei der Verantwortungsgemeinschaft, gelten die Gesetze für eheähnliche Partnerschaften in anderen europäischen Ländern jedoch ausschließlich für Partnerschaften zwischen zwei Personen und sind an das Zusammenleben gebunden.

Keine neuen Streitwerte

Die deutsche Verantwortungsgemeinschaft ist anders gestaltet, nicht nur, weil sie mehrere Menschen umfassen kann. Kernpunkt ist ein vierstufiges System von Modulen mit unterschiedlichen Stufen, von Auskunfts- oder Vertretungsrechten bis zur Übernahme deutlich weitergehender Pflichten. Verantwortungsgemeinschaft soll keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben. Die Rechtsfolgen sind, laut Buschmann, in den Modulen miteingeplant. „Für uns ist wichtig, dass mit der Verantwortungsgemeinschaft nicht neue Streitwerte geschaffen werden. Die Module müssen am besten per App abgerufen, individuell abgestuft ausgefüllt und unterzeichnet werden können. Die Idee der modularen Abstufung ist praktisch und modern, aber noch vage, Nachbesserung ist gefragt“, fordert Ulbrich.

Verantwortungsgemeinschaft – noch Wundertüte

Das Problem einer Ehe ist das vorzeitige Ende, die Scheidung. Es hat sich herumgesprochen, dass sich scheiden zu lassen teuer werden kann, je nach Vermögen, Kinder und Dauer der Ehe. Scheidung ist ein Armutsrisiko. Wie in den Nachbarstaaten, die Verantwortungsgemeinschaft kann Erfolgsmodell und Alternative zur Ehe werden, wenn sie leicht auflösbar – und ohne Rechtsfolgen ist.

Das Modell ist noch rechtlich sehr intransparent. Wie kompliziert ist die Trennung? Haftet einer für Schulden des anderen? Auch die Frage von Unterhalt taucht auf, wenn ein oder mehrere Partner unbezahlte Arbeit geleistet haben. „Weitet man dann die Unterhaltspflichten im BGB einfach auf Wahlverwandte aus, wie dies gerade in denn Eckpunkten zur Reform des Unterhaltsrechts in Bezug auf Betreuungsunterhalt gemacht wird? Sollen bei Trennung etwaige Ansprüche im SGB II oder SGB XII kleingehalten oder langfristig ausgeschlossen werden, weil der Wahlverwandte weiter haftet? “, fragt Melanie Ulbrich.

Verantwortungsgemeinschaft – Büchse der Pandora?

Schon gibt es Unkenrufe, dass über die Hintertür der Verantwortungsgemeinschaft die Vielehe Einzug halten könnte. Lässt es sich verhindern, dass ein Mann mit zwei oder mehr Frauen eine Verantwortungsgemeinschaft bildet und Kinder zeugt?- Gefragt sind klare sozial- und unterhaltsrechtliche Regelungen. „Wie der Name schon sagt, Verantwortungsgemeinschaft kann nicht auf dem Rücken der Steuerzahler und des Sozialstaats gebildet werden. Konstitutiv muss die Eigeninitiative und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Wahlverwandten sein“, stellt die ISUV-Vorsitzende heraus.

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